Erbschaftsteuer
Auch am Beispiel der Erbschaftsteuer lässt sich die sinnvolle Verzahnung von Rechtsberatung und Steuerberatung gut veranschaulichen:
Der Erbe lässt sich von unseren Erbrechtspezialisten dahingehend beraten, ob er ein Erbe annehmen soll oder nicht. Selbstverständlich wird die sich ggf. anschließende Erbschaftsteuererklärung von unserer Steuerabteilung übernommen. Auch eine solche Beratung findet, wenn es sinnvoll erscheint, unter Beteiligung eines Mitarbeiters der Steuerabteilung statt, so dass auch Fragen zu steuerlichen Auswirkungen oder möglichen Steuergestaltungen aus einer Hand beantwortet werden können.