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Betriebsprüfung

Die Anordnung des Finanzamts über die Durchführung einer Betriebsprüfung ruft selten positive Emotionen hervor. Jeder Unternehmer weiß, dass selbst bei einer ordentlichen Buchführung eine Betriebsprüfung oft mit einer Steuernachzahlung endet. Wenn aber erhebliche Fehler festgestellt werden, so kann die Steuernachzahlung ein Ausmaß annehmen, die ein Unternehmen in die Insolvenz führen kann. Oft werden auf Grundlage der Ergebnisse einer Betriebsprüfung Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung  gegen Unternehmer eingeleitet.

Die qualifizierte Hilfe unserer Rechtsanwälte wird Ihnen helfen, diese Folgen zu vermeiden oder zu minimieren.

Die Begleitung einer Betriebsprüfung beginnen wir mit einer detaillierten Einarbeitung in die Bereiche Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, welche zu steuerlichen Sanktionen führen können. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, tauschen mit ihm Informationen und Varianten der Problemlösungen aus. Unsere Rechtsanwälte führen die Schlussbesprechung und beraten Sie beim Abschluss einer tatsächlichen Verständigung. Gegebenenfalls gehen wir gegen die Steuerbescheide vor und erreichen die Aussetzung der Vollziehung. Dabei ist unsere Aufgabe nicht nur das Erreichen eines optimalen wirtschaftlichen Ergebnisses. Auch die Behebung von eventuell entstandenen Spannungen in der Beziehungen zu dem Finanzamt und Aufrechterhalten einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre bei den Besprechungen mit den Finanzbeamten gehören zu unserer Beratungsleistung. 



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