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Teilungserklärung

In der Teilungserklärung sind ausschließlich sachenrechtliche Fragen geregelt. Zum Beispiel ist geregelt, welche Gebäudeteile zum Sondereigentum gehören oder ob und welche Sondernutzungsrechte vereinbart sind. Darüber hinaus wird auch die Höhe des Mieteigentumsanteils bestimmt.
Sind keine Regelungen zu bestimmten Punkten in der Teilungserklärung enthalten, so regelt das Wohnungseigentumsgesetz die weiteren Punkte.

Zu unterscheiden von der Teilungserklärung ist die Gemeinschaftsordnung.

In der Gemeinschaftsordnung sind die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer zu einander geregelt. Unter anderem die Fragen des zulässigen Gebrauchs oder der Lasten- und Kostentragung. In der notariellen Praxis wird häufig in der „Teilungserklärung“ auch die Gemeinschaftsordnung mitbeurkundet.

Für die Änderung von Bestimmungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung gelten unterschiedliche Vorschriften.

Sollten Fragen zu den Regelungen in der Teilungserklärung oder zu eventuellen Änderungswünschen bestehen, stehen wir in einem Beratungsgespräch gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.


Ihre Ansprechpartnerin im Wohnungseigentumsrecht

Birgit Gladisch*

RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht

* im Angestelltenverhältnis


Ihr direkter Draht zum Wohnungseigentumsrecht

Bochum: 0234/338 53-162

Dortmund: 0231/31755-21

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