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Hausverwaltung

Die Verwaltung des Hauses und der Aufgaben unterliegt allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich. In vielen Fällen ist eine Hausverwaltung mit der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben betraut.

Der Verwalter ist durch die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung zu bestellen. Ferner wird ein Verwaltervertrag mit dem Verwalter geschlossen, in dem die Aufgaben des Verwalters und sein Honorar festgelegt sind.

So wie ein Verwalter bestellt werden kann, so können die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung durch Beschluss auch beschließen, den Verwalter unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig von seinem Amt abzuberufen.

Sofern Sie Fragen haben, ob bei Ihnen der Verwalter ordnungsgemäß arbeitet oder eventuell abberufen werden soll, so stehen wir gern mit unserem Fachwissen zur Verfügung.

Ferner stehen wir natürlich auch für alle Verwalter zur Verfügung, um bei Fragen oder eventuellen Probleme in der Eigentümergemeinschaft behilflich zu sein.

In Wohnungseigentümergemeinschaften, die nur aus zwei Eigentümer bestehen, sind oft keine Verwalter bestellt und beauftragt. Sie regeln ihre Aufgaben selber. Solange es keine Probleme zwischen den beiden Eigentümern gibt, ist alles in Ordnung.

Treten Probleme auf, stehen wir mit unserem Fachwissen zur Beratung in einem Beratungsgespräch gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.


Ihre Ansprechpartnerin im Wohnungseigentumsrecht

Birgit Gladisch*

RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht

* im Angestelltenverhältnis


Ihr direkter Draht zum Wohnungseigentumsrecht

Bochum: 0234/338 53-162

Dortmund: 0231/31755-21

Düsseldorf: 0211/550 447-0

Duisburg: 0203/51 8800-0

Essen: 0201/79 888-70

Köln: 0221/120 729-0



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