Eigentümerversammlung
Die Wohnungseigentümer regeln ihre gemeinschaftlichen Angelegenheiten regelmäßig durch Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung. Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer in der Versammlung Mehrheitsbeschlüsse fassen, sofern ihnen durch das Gesetz oder durch die Vereinbarung eine entsprechende Beschlusskompetenz zugewiesen ist.
Außer in der Eigentümerversammlung können Beschlüsse durch einen sogenannten „Umlaufbeschluss“ gefasst werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung schriftlich erklären.
Die Eigentümerversammlung ist förmlich einzuberufen. Sofern Fragen zu den Einzelheiten bestehen, stehen wir gern in einem Beratungsgespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Ihre Ansprechpartnerin im Wohnungseigentumsrecht
Birgit Gladisch*
gladisch(at)jfm24.de RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht* im Angestelltenverhältnis
Ihr direkter Draht zum Wohnungseigentumsrecht
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