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Wohnungseigentumsrecht

"Das wahre Glück, das Eigentum der Weisen, steht fest, indes Fortunas Kugel rollt."

(Christoph Martin Wieland (1733 - 1813), deutscher Schriftsteller, Erzieher des Prinzen Karl August)

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Recht an einzelnen Wohnungen eines Gebäudes oder Grundstückes. Umfasst werden dabei auch Teile von Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Erfahren Sie bereits hier, welche Unterschiede zwischen dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum bestehen, was eine Teilungserklärung ist, was eine Jahresabrechnung in Wohnungseigentumssachen ausmacht und vieles mehr.

In der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer werden Sie auch in allen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts durch eine versierte Fachanwältin beraten.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zu Klärung spezieller Fragen und zur Vorbereitung gerichtlicher Verfahren.

 

 


Ihre Ansprechpartnerin im Wohnungseigentumsrecht

Birgit Gladisch*

RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht

* im Angestelltenverhältnis


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