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Baurecht

Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.

Das Baurecht wird unterteilt in privates Baurecht und öffentliches Baurecht.

Ersteres bezeichnet Rechtsnormen des Zivilrechts. Dazu gehören neben Grundeigentum und Nachbarrecht auch die Werkverträge. Diese werden etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen. Als Beispiel sind der Architektenvertrag, der Bauvertrag mit Bauunternehmern oder der schlichte Werkvertrag mit einem Handwerker zu nennen. Außerdem gehören die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer zum privaten Baurecht.

Das öffentliche Baurecht regelt jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht beantwortet die Frage nach der Bebaubarkeit von Grundstücken. Das Bauordnungsrecht enthält die näheren Vorschriften für einzelne Bauvorhaben wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.

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