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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also der ausführenden Gewalt. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern. Außerdem regelt es auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander. Schließlich regelt das Verwaltungsrecht auch den Rechtsweg, der einzuhalten ist, wenn man sich gegen eine Handlung oder auch nicht-Handlung der Verwaltung wehren möchte.

Auf diesen Seiten beschreiben wir einige Spielarten des besonderen Verwaltungsrechts. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist in all diesen Facetten Ihr versierter Ansprechpartner.

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Kay Hofheinz

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