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Sachversicherung

Sachversicherungen sind alle Versicherungen, bei denen Sachwerte gegen bestimmte Gefahren versichert werden. Die bekanntesten Sachversicherungen sind die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung. Insbesondere die folgenden Gefahren werden versichert:

  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Überspannung,
  • Sturm,
  • Leitungswasser,
  • Rohrbruch,
  • Einbruchsdiebstahl

Oftmals versuchen sich Versicherer mit einer unzutreffenden Begründung aus ihrer Verantwortung zu stehlen. So wird z. B. im Falle eines Einbruchsdiebstahls dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, den Wohnungseinbruch fingiert zu haben. Zudem wird - man mag es kaum glauben - vom Versicherer Strafanzeige gegen den eigenen Versicherungsnehmer wegen versuchten Versicherungsbetrugs gestellt.

In diesen Fällen ist es von ganz besonderer Wichtigkeit, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu kennen. Danach kommen dem Versicherungsnehmer ganz wesentliche Beweiserleichterungen zugute. Manchmal reicht schon der bloße Hinweis auf diese Rechtsprechung aus, um den Versicherer zu einer ordnungsgemäßen Regulierung zu bewegen.


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Sascha Conradi, LL.M.*

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