Hauptmenü

Maklerhaftung

Nur eine seriöse und unabhängige Beratung verspricht einen optimalen, individuell
zugeschnittenen Versicherungsschutz. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten Sie sich daher darüber im Klaren sein, mit wem und in welcher beruflichen Eigenschaft Sie verhandeln. Denn nicht selten werden dem Versicherungsnehmer Produkte angeboten, die sich allein am Provisionsinteresse des Versicherungsvermittlers orientieren.

Kommt es zu einer fehlerhaften Beratung und möchte der Versicherungsnehmer aufgrund dessen Schadensersatz geltend machen, muss zunächst feststehen, ob es sich um einen Versicherungsvertreter oder -makler handelt. Denn das Gesetz unterscheidet zwischen beiden Personengruppen in § 59 VVG. Das Vorgehen unterscheidet sich gravierend.

Wir von der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer wissen, worauf es ankommt. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt auf und helfen Ihnen, Ihre berechtigen Ansprüche durchzusetzen.


Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht

Sascha Conradi, LL.M.*

RechtsanwaltFachanwalt für VersicherungsrechtFachanwalt für Verkehrsrecht

* im Angestelltenverhältnis


Ihr direkter Draht zum Versicherungsrecht

Bochum: 0234/338 53-161

Dortmund: 0231/31755-21

Düsseldorf: 0211/550 447-0

Duisburg: 0203/51 8800-0

Essen: 0201/79 888-70

Köln: 0221/120 729-0



Copyright 2024 Jordan Fuhr Meyer · Inhalt dieser Seite: Maklerhaftung  Weitere Leistungen · Sitemap · Impressum

Zentralruf: 0234-338 53-0
E-Mail-Adresse: info(at)jfm24.de

STANDORTE:
BOCHUM · DORTMUND · DUISBURG · DÜSSELDORF · MARSBERG