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Allgemeines Versicherungsrecht

Das allgemeine Versicherungsrecht umfasst Streitigkeiten mit allen privaten Versicherern. Hierzu gehören insbesondere die Versuche des Versicherers, sich durch

  • Anfechtung,
  • Rücktritt oder
  • Kündigung


von einem bestehenden Versicherungsvertrag zu lösen und die Versicherungsleistung abzulehnen.


Aber auch das Prämienrecht spielt im Allgemeinen Versicherungsrecht eine große Rolle. So lehnt der Versicherer oftmals eine Regulierung ab, da die Erstprämie noch nicht gezahlt wurde. Oder aber der Versicherer macht ein Vergleichsangebot, welches deutlich unterhalb des tatsächlichen Schadens liegt.


In all diesen Fällen zeigt die Erfahrung, dass Sie auf kompetente Hilfe eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht angewiesen sind, der aufgrund seiner fachlichen Kompetenz mit dem Versicherer auf Augenhöhe verhandeln oder notfalls den Versicherer im Klageweg zu einer ordnungsgemäßen Regulierung des Versicherungsfalls zwingen kann.


Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht

Sascha Conradi, LL.M.*

RechtsanwaltFachanwalt für VersicherungsrechtFachanwalt für Verkehrsrecht

* im Angestelltenverhältnis


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