Hauptmenü

Verkehrsunfall – was nun?

Darf die Versicherung des Unfallverursachers die von meiner Werkstatt oder meinem Kfz-Sachverständigen bezifferten Reparaturkosten kürzen? Welche Schäden muss die Versicherung überhaupt ersetzen? Darf ich mir einen Mietwagen nehmen? Darf ich einen Kfz-Sachverständigen meiner Wahl mit der Begutachtung meines Fahrzeugs beauftragen?
Nach einem Verkehrsunfall sind das die am häufigsten gestellten Fragen. Und doch handelt es sich hierbei nur um einen kleinen Auszug der Fragen, die zu beantworten sind.
Es ereignet sich kaum ein Verkehrsunfall, ohne dass in der anschließenden Regulierung von den Haftpflichtversicherer Kürzungen des zu ersetzenden Schadens vorgenommen werden. Fast immer verweisen die Versicherer Sie als Geschädigten auf günstigere Reparaturwerkstätten anstelle der Werkstatt Ihres Vertrauens. Doch ist das überhaupt zulässig?
Welche Schäden können überhaupt geltend gemacht werden?


Sachschäden

In erster Linie ist hier an den Fahrzeugschaden zu denken. Liegt ein Reparaturschaden oder ein Totalschaden vor? Diese Frage kann in der Regel nur von einem unabhängigen Sachverständigen beurteilt werden. Auch die Kosten eines Sachverständigen sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu ersetzen. Als weitere Schadenspositionen kommen in Betracht:

  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • An- und Abmeldekosten
  • Abschleppkosten 
  • Standgelder

Gerne beraten wir Sie über alle in Betracht kommenden Schadenspositionen.


Personenschäden

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden? Dann haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Schädiger. Bei schwerwiegenden Verletzungen ist darüber hinaus an etwaige Verdienstausfallschäden, Erwerbsschäden und Unterhaltsschäden zu denken. Wussten Sie schon, dass Ihnen möglicherweise auch ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens zusteht?


Nie ohne Verkehrsanwalt!

Informieren Sie sich nach einem Verkehrsunfall über Ihre Rechte. Haftpflichtversicherungen handeln ausschließlich in ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse. Dieses besteht darin, den zu ersetzenden Schaden möglichst gering zu halten. Treffen Sie daher keine Vereinbarungen mit der Versicherung hinsichtlich der Wahl der Reparaturwerkstatt, der Einschaltung und der Auswahl eines Sachverständigen. Das Schadensmanagement der Versicherung verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe.

Nur die Beratung durch einen Verkehrsanwalt garantiert Ihnen, dass Sie über alle ersatzfähigen Schadenspositionen umfassend und zutreffend informiert werden. Die Kosten des Rechtsanwalts sind regelmäßig von der Versicherung des Unfallverursachers zu übernehmen.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer vertreten ausschließlich Ihre Interessen. Wir klären Sie umfassend über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen, diese durchzusetzen. Sprechen Sie uns an!


Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht


* im Angestelltenverhältnis


Ihr direkter Draht zum Verkehrsrecht

Bochum: 0234/338 53-161

Dortmund: 0231/31755-21

Düsseldorf: 0211/550 447-0

Duisburg: 0203/51 8800-0

Essen: 0201/79 888-70

Köln: 0221/120 729-0



Copyright 2024 Jordan Fuhr Meyer · Inhalt dieser Seite: Verkehrsunfall  Weitere Leistungen · Sitemap · Impressum

Zentralruf: 0234-338 53-0
E-Mail-Adresse: info(at)jfm24.de

STANDORTE:
BOCHUM · DORTMUND · DUISBURG · DÜSSELDORF · MARSBERG