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Verkehrsstrafsachen

 

Egal, ob Ihnen

  • eine Körperverletzung
  • eine Unfallflucht
  • das Fahren unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
  • eine Nötigung
  • eine Straßenverkehrsgefährdung
  • das Fahren ohne Fahrerlaubnis

oder eine sonstige Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, in allen Fällen gilt:

kein Wort ohne Anwalt!

Je früher Sie uns mit Ihrer Verteidigung mandatieren, umso eher bestehen wirkungsvolle Verteidigungschancen.

Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie hiervon an der taktisch richtigen Stelle des Verfahrens Gebrauch. Als Anwälte haben wir das Recht auf Akteneinsicht. Dieses werden wir für Sie ausüben und sodann den Akteninhalt ausführlich mit Ihnen zwecks Festlegung der Verteidigungsstrategie erörtern.

Die Bedeutung des Vorwurfs einer Verkehrsstraftat darf niemals unterschätzt werden. Häufig muss gegen eine beabsichtigte Entziehung der Fahrerlaubnis nebst mehrmonatiger Sperrfrist gekämpft werden. Unter Umständen zieht eine Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat auch die Anordnung einer kostenintensiven medizinisch-psychologischen Untersuchung nach sich. Je nach Beruf kann eine Verurteilung sich auch auf das Berufsleben auswirken.

So weit muss es nicht kommen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, die wir durch Fortbildungen stets auf den neusten Stand bringen, entwerfen wir eine maßgeschneiderte Strategie, mit der wir Sie wirkungsvoll verteidigen.

 


Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht


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Bochum: 0234/338 53-161

Dortmund: 0231/31755-21

Düsseldorf: 0211/550 447-0

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