Interview Radio Essen: Was darf ich als Autofahrer am Steuer und was darf ich nicht?
Radio Essen Moderator: Bei mir am Telefon ist Sascha Conradi, Anwalt für Verkehrsrecht bei der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer. Herr Conradi: Bei der Frage, was darf ich, was darf ich nicht am Steuer: Ich glaube, wir kennen alle die goldene Grundregel: Kein Handy am Steuer. Oder gibt es da Ausnahmen?
Rechtsanwalt Sascha Conradi: Also grundsätzlich: Handy ist ein komplettes no go. Es gibt aber inzwischen einige Gerichtsentscheidungen, die ich mal als kurios bezeichnen würde: Also was man zum Beispiel nach der Rechtsprechung einiger Bußgeldsenate darf, ist das Handy in die Hand zu nehmen und an den Beifahrer weiterzureichen, das stellt dann aus Sicht der Gerichte keine Benutzung dar und wird nicht sanktioniert. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug über eine Start-Stopp-Automatik verfügt, das Fahrzeug an einer roten Ampel hält, der Motor dann wegen dieser Automatik ausgeht und der Fahrer dann telefoniert, das stellt dann aus Sicht des Bußgeldsenats des OLG Hamm auch keinen Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer dar. Halte ich für, sagen wir mal, bedenkenswert, aber ist eben so.
Moderator: Wie schaut es aus, wenn ich die eine Hand am Steuer habe und die andere Hand zum Schminken nutze oder auch sehr schönes Beispiel, wenn ich eine Banane esse?
Conradi: Eine Banane dürfen Sie in der Hand halten. Also es ist so, dass der Gesetzgeber im Grunde genommen ausschließlich die Benutzung eines Mobiltelefons sanktioniert hat. Alle anderen Tätigkeiten sind nach den Buchstaben des Gesetzes erlaubt. Das hat natürlich auch seine Grenzen, aber grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass eine Banane zu essen oder irgendetwas anders, erlaubt ist. Also man sollte jetzt keinen Schweinebraten mit Messer und Gabel essen, aber ansonsten kann man all die Dinge tun, die man möchte.
Moderator: Jetzt habe ich letztens ein Foto bei Facebook – wohlgemerkt ein gestelltes Foto - gesehen, auf dem sich eine Frau einen Keks in Form eines Handys gebacken hatte, das aufgrund der Glasierung mit schwarzer Schokolade dann auch auf den ersten Blick wirklich täuschend echt aussah. Dieses Fake-Handy, dieses Keks-Handy, hat sich die Frau dann ans Ohr gehalten. Erlaubt oder nicht erlaubt?
Conradi: Das wäre ok. Also im Gesetz steht „…das Benutzen eines Mobiltelefons…“ und ein Keks ist kein Mobiltelefon, das ist also völlig sanktionslos. Sie kriegen natürlich Probleme, wenn das beobachtet wird von einem Polizeibeamten und das Ganze zur Anzeige gebracht wird und der Polizeibeamte dann im Beweistermin vor Gericht sagt: „Ich habe beobachtet, dass sich die Fahrerin ein Mobiltelefon ans Ohr gehalten hat.“ Wenn sich die Fahrerin dann dahingehend einlässt: „Nein, das war ein Keks“, dann hört sich alles relativ skurril an und dann muss man den Amtsrichter davon überzeugen, dass es ein Keks war und kein Handy. Lange Rede, kurzer Sinn: Vom Grundsatz her ist es sanktionslos, nur eins ist klar: Sie kriegen Probleme. Es wird erstmal ein Bußgeldverfahren eingeleitet und wie das dann ausgeht, ist schwer zu prognostizieren.
Moderator: Wie schaut es denn aus mit Störgeräuschen, also zum Beispiel, wenn ich jetzt im Auto so richtig richtig laut Musik höre?
Conradi: So lange Sie keinen Unfall bauen, sind Sie auf der sicheren Seite. Musik hören ist erlaubt, wir haben alle Radios im Auto. Sie müssen nur sicherstellen, dass Sie zum Beispiel Martinshörner oder so etwas wahrnehmen können. Wenn Sie das nicht können, und wenn es dann zu einem Unfall kommt, müssen Sie damit rechnen, dass Sie zivilrechtlich eine Mithaftung tragen müssen. Wir müssen hier unterscheiden: Bußgeldrechtlich ist das Ganze nicht sanktioniert, aber es könnte sein, dass der Unfallgegner zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend macht. Wenn man dann feststellt, dass zu laute Musik auch unfallkausal geworden ist, und das könnte man ja hier, dann tragen Sie eine entsprechende Quote.
Moderator: Würden Sie sagen, dass betroffene Autofahrer viel zu selten von Ihrem Recht Gebrauch machen, gegen entsprechende Bußgeldbescheide vorzugehen?
Conradi: Das auf jeden Fall. Die Quote der Fälle, in denen man als Anwalt etwas erreichen kann, ist relativ hoch. Was man immer gut bekämpfen kann, ist wenn der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot vorsieht. Dann sind die Bußgeldrichter immer relativ schnell geneigt, von dem Fahrverbot abzusehen und die Geldbuße zu erhöhen. Da muss man immer so ein bisschen verhandeln mit den richtigen Worten. Das setzt dann immer voraus, dass der Betroffene nicht vorbelastet ist. Aber das geht in der Regel, wenn man dem Gericht klarmachen kann, dass der Betroffenen aus beruflichen Gründen auf seinen Führerschein angewiesen ist. Da kann man wirklich eine Menge vor Gericht erreichen.
Moderator: Also höre ich da raus: Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung sind immer noch am besten anzufechten?
Conradi: Das würde ich nicht sagen. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretungen sind gut zu bekämpfen. In der Regel werden die Geschwindigkeitsübertretungen mit bestimmten Messgeräten gemessen und einige von diesen haben ihre Probleme und halten einer gerichtlichen Überprüfung in der Regel nicht stand. Da muss man dann immer genau gucken, welches Messgerät verwendet wurde.
Was immer gut zu bekämpfen ist, sind die Rotlichtverstöße, die durch Polizeibeamte beobachtet wurden. Da kommt es dann zu einer Beweisaufnahme. Da sitzt dann der Polizeibeamte, der dann erstmal erklären muss, wo er stand und wie er jetzt genau beobachtet haben will, dass die Lichtzeichenanlage schon auf Rot war. Es gibt dann den qualifizierten Rotlichtverstoß; das sind die Fälle, in denen das Rotlicht schon länger als eine Sekunde angezeigt hat. Da gibt es dann auch ein Fahrverbot. Und dann muss der Beamte dann noch ein bisschen mehr erklären, warum er so sicher ist, dass das Rotlicht schon über eine Sekunde angedauert hat. Da sagt dann der Betroffene in der Regel: „Nein, es war spätes gelb“ dann gibt es eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation und Sie kennen auch den Grundsatz in dubio pro reo. Im Zweifel wird dann der Amtsrichter sagen: „Die Vorwürfe sind nicht belegt und ich stelle das Verfahren ein.“ Also diese Fälle sind richtig gut zu bekämpfen.
Moderator: Haben wir wieder was dazu gelernt: Was darf ich am Steuer und was nicht, Sascha Conradi, Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, hier im Interview bei Radio Essen. Haben Sie vielen Dank! Und wir halten nochmal fest: Am Steuer ist eigentlich fast alles erlaubt, so lange kein Handy im Spiel ist!