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Führerschein und Fahrerlaubnis

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung, den Führerschein, nachzuweisen.

 


Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Erteilung und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind im Wesentlichen von der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen abhängig. Nach der gesetzlichen Definition ist zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.

Hat die Straßenverkehrsbehörde Zweifel an der Fahreignung, ordnet sie regelmäßig eine Fahreignungsbegutachtung, die sogenannte MPU, an. Die Begutachtung wird insbesondere nach Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss angeordnet. Doch eine Begutachtung kann auch angeordnet werden, wenn der Behörde Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Fahreignung begründen. Dies gilt selbst dann, wenn kein Verkehrsverstoß begangen worden ist.

Dass eine Begutachtung angeordnet worden ist, bedeutet jedoch nicht zwingend, dass die Anordnung auch rechtmäßig ist. Verneint der Gutachter die Fahreignung, kommt es unweigerlich zu der Nichterteilung oder dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Nichterteilung oder die Entziehung der Fahrerlaubnis kann darüber hinaus weitere schwerwiegende Konsequenzen für den Betroffenen zur Folge haben. Häufig geht mit dem Verlust der Fahrerlaubnis auch der Verlust des Arbeitsplatzes einher.

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des Fahrerlaubnisrechts. Gemeinsam mit Ihnen legen wir eine Strategie fest und vertreten Sie sowohl gegenüber den Behörden als auch vor den Gerichten.


Fahrtenbuch

Kann die Behörde den Fahrer des Fahrzeugs nach einem Verkehrsverstoß nicht ermitteln, wird gegenüber dem Halter häufig die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet. Doch ist diese den Halter belastende Maßnahme überhaupt zulässig und rechtmäßig? Im Falle einer Fahrtenbuchauflage stellen sich für Sie als Betroffenen unzählige weitere Fragen:

  • Hat die Behörde ausreichende Nachforschungen zur Ermittlung der Fahreridentität betrieben?
  • Rechtfertigt die Art und Schwere des Verstoßes überhaupt eine Fahrtenbuchauflage?
  • Für welchen Zeitraum darf die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet werden?
  • Auf welche Fahrzeuge darf sich die Fahrtenbuchauflage erstrecken?
  • Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gewahrt?


Gerne stehen wir Ihnen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage zur Verfügung.


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