Pflichtverteidigung
Jeder Beschuldigte hat das Recht, einen Verteidiger zu beauftragen. Bei schwierigen Sachverhalten oder im Fall einer drohenden empfindlichen Strafe muss durch das Gericht ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden. Auch bei Anordnung der Untersuchungshaft muss zwingend ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass eine effektive Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten möglich ist.
Aufgrund der guten Qualität unserer Arbeit werden wir regelmäßig durch die Gerichte als Pflichtverteidiger bestellt. Unsere auf dem Gebiet des Strafrechts tätigen Rechtsanwälte und Fachanwälte sind gerne bereit, auch für Sie bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf die Bestellung als Pflichtverteidiger zu stellen.
Ihre Ansprechpartner im Strafrecht
Kay Hofheinz
hofheinz(at)jfm24.de RechtsanwaltFachanwalt für StrafrechtFachanwalt für Verwaltungsrecht* im Angestelltenverhältnis
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