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Betäubungsmittel

Der Vorwurf, Betäubungsmittel besessen oder mit ihnen Handel getrieben zu haben, kann schnell zu einer hohen Straferwartung führen. Die Ermittlungsbehörden neigen nicht selten dazu, die sogenannten Qualifikationen wie Gewerbsmäßigkeit oder bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln anzunehmen. Dies führt zu einer noch höheren Straferwartung und häufig zur Anordnung der Untersuchungshaft.

Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang der Kronzeugenregelung. Danach können rechtzeitig gemachte Angaben zum Tatgeschehen strafmildernd berücksichtigt werden.

Unsere auf dem Gebiet des Strafrechts tätigen Rechtsanwälte und Fachanwälte sind in jedem Verfahrensstadium bereit, die Verteidigung zu übernehmen.


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