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Internationales Steuerrecht

Steuern sind Geldleistungen, die dem Betroffenen vom Staat auferlegt werden.

So wahr dieser einfache Satz im Ausgangspunkt ist, so schwierig werden die Verhältnisse bei Sachverhalten mit Auslandsbezug: Welcher Staat darf Steuern erheben? Fließen die im Staat A erwirtschafteten Einkünfte auch in die Bemessungsgrundlage des Staates B ein? Haben diese Einkünfte schließlich Auswirkungen auf den dortigen Steuersatz?

Im Zuge der Globalisierung werden weltweit Waren und Dienstleistungen zunehmend über die jeweiligen Landesgrenzen hinweg ausgetauscht. Darüber hinaus finden vermehrt Vermögensverschiebungen in Form von Schenkungen oder Erbfällen grenzüberschreitend statt.

Diese Vorgänge haben zumeist auch eine steuerliche Komponente. Es können gleich mehrere Steuerarten betroffen sein. Hierzu gehören insbesondere:

  • Umsatzsteuer,
  • Einkommensteuer,
  • Körperschaftsteuer,
  • Gewerbesteuer.

Welcher Staat in diesen Fällen ein Besteuerungsrecht hat und welcher nicht, kann ganz unterschiedlichen Regeln folgen.

Sollte das Finanzamt Ihnen hier Schwierigkeit bereiten, nehmen wir uns Ihrer Angelegenheit gern an. Darüber hinaus beraten wir kompetent im Vorfeld, um Schwierigkeiten mit der Finanzbehörde gar nicht erst aufkommen zu lassen.


Ihre Ansprechpartner im Steuerrecht

Burkhardt Jordan

RechtsanwaltFachanwalt für ErbrechtFachanwalt für Steuerrecht


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