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Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht

Die deutschen Steuergesetze bieten zahlreiche Möglichkeiten, durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung die Steuerlast zu senken und dadurch Geld zu sparen. Denn dieses muss dann nicht an das Finanzamt überwiesen werden.

Insbesondere im Bereich der Übertragung von Immobilien, Geld und anderen Vermögensgegenständen bieten sich hier gute Möglichkeiten, bereits zu Lebzeiten entsprechende Verträge zu schließen oder Verfügungen zu treffen. Im Erbfall, wenn mit Sicherheit andere Dinge Priorität besitzen, müssen Sie sich nicht auch noch mit dem Thema Steuerminimierung beschäftigen.

Gerne beraten wir Sie über entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten.

Auch als Unternehmer sollten Sie frühzeitig daran denken, wie Ihr Unternehmen weitergeführt werden soll, nachdem Sie aus Ihrem Unternehmen ausgeschieden sind. Hier bieten sich ebenfalls zahlreiche Gestaltungsvarianten.

Gerne werden wir auch in diesem Bereich für Sie tätig.


Ihre Ansprechpartner im Steuerrecht

Burkhardt Jordan

RechtsanwaltFachanwalt für ErbrechtFachanwalt für Steuerrecht


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Dortmund: 0231/31755-21

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