Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV
Die Durchführung sozialversicherungsrechtlicher Betriebsprüfungen nach § 28 p SGB IV zählt zu den gesetzlichen Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Betriebsprüfung erfolgt ausschließlich durch den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung.
Was wird geprüft?
Im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung wird kontrolliert, ob Sie als Arbeitgeber die Ihnen obliegenden Meldepflichten und sonstigen Pflichten nach den Vorschriften des SGB IV erfüllen. Insbesondere wird die Richtigkeit und Höhe der Beitragszahlungen für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung geprüft. Hierzu zählen die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung und die Künstlersozialversicherung.
Nicht selten existieren im Rahmen einer Betriebsprüfung unterschiedliche Auffassungen der Beteiligten hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einzelner Bestandteile des Arbeitsentgelts oder der Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit. Diese können für Sie als Arbeitgeber erhebliche wirtschaftliche als auch rechtliche Nachteile zur Folge haben.
Wann wird geprüft?
Die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger ist mindestens alle 4 Jahre durchzuführen. Auf Verlangen des Arbeitgebers kann eine Betriebsprüfung auch in kürzeren Zeitabständen stattfinden. In diesem Fall gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung.
Die Vorbereitung und Durchführung sozialversicherungsrechtlicher Betriebsprüfungen auf der einen Seite und steuerrechtlicher Betriebsprüfungen auf der anderen Seite ist für Arbeitgeber regelmäßig mit einem nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Um unverhältnismäßigen organisatorischen Aufwand zu vermeiden, können Sie als Arbeitgeber bei Ihrem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt oder dem Träger der Rentenversicherung beantragen, dass diese Prüfungen zur gleichen Zeit durchgeführt werden.
Wir begleiten Ihre Betriebsprüfung
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer begleiten regelmäßig Betriebsprüfungen durch die Finanzämter und den Betriebsprüfdienst der deutschen Rentenversicherung.
Unsere Fachanwälte für Steuer- und Sozialrecht stehen Ihnen bei der Vorbereitung und Begleitung der Betriebsprüfung sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte mit kompetenter Expertise zur Seite. Sprechen Sie uns an!
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