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Pflegestufe

Die Streitigkeiten auf dem Gebiet der Pflegeversicherung zeichnen sich vor allem durch eine schwer verständliche Zuordnung zu den Pflegestufen aus. Diese Zuordnung ist für den Versicherten oder seine Angehörigen mitunter nicht leicht zu verstehen. Nicht selten entscheiden wenige Minuten des festgestellten Pflegebedarfs bei der Gewährung höherer Leistungen. Die Pflegeversicherungen und die von ihnen beauftragten Medizinischen Dienste der Krankenkassen haben bei der Beurteilung des Pflegebedarfs einen Ermessensspielraum. Von diesem wird oft nicht zum Vorteil des Versicherten Gebrauch gemacht.

Deshalb ist es sinnvoll, sich erfahrene Hilfe mit ins Boot zu holen. Unsere Fachanwälte für Sozialrecht kennen die Bescheide der Pflegeversicherungen und können schnell feststellen, ob die Zuordnung korrekt ist. Häufig kann durch das Eingreifen eines Fachanwalts für Sozialrecht der Ermessensspielraum zu Gunsten der Versicherten ausgenutzt werden. 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.hartz4.net


Ihr Ansprechpartner im Sozialrecht

Juri Rogner*

RechtsanwaltFachanwalt für StrafrechtFachanwalt für Sozialrecht

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