Gesetzliche Rentenversicherung
Die Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung zeichnen sich oft durch schwierige medizinische Sachverhalte aus. Unsere Fachanwälte für Sozialrecht arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen, die oft Fehler in der Begutachtung des Gesundheitszustandes durch den Versicherungsträger finden und dadurch die Chancen der Versicherten auf diverse Leistungen verbessern.
Insbesondere in letzter Zeit weigert sich die Rentenversicherung oft, die notwendigen Rehabilitationsleistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung zu stellen. Hier werden wir uns für Ihre Rechte einsetzen.
Wir werden Sie auch darüber beraten, ob Sie die Möglichkeit haben, aufgrund Ihrer Schwerbehinderung besondere Leistungen von dem Versicherungsträger gewährt zu bekommen, wie auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Wir helfen Ihnen, wenn der Versicherungsträger die Erwerbsminderungsrente nicht gewähren will. Wir beraten Sie, ob Sie noch die Möglichkeit haben, eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen. Bei der Witwenrente müssen Besonderheiten beachtet werden, auf die wir Sie ebenfalls hinweisen werden.
Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne!
In einigen Fällen ist die gesetzliche Rente nicht ausreichend. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.hartz4.de
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