Arbeitslosengeld II
Die Probleme und rechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitslosengeld II - auch bekannt als Hartz IV - stellen in der Praxis den größten Bereich aller Rechtsstreitigkeiten bei den Sozialgerichten. Insbesondere aufgrund oft verwirrender und unklarer Gesetze ist es für einen Leistungsempfänger häufig schwierig, zu seinem Recht zu kommen.
Mit Hilfe des Arbeitslosengeldes II sollen erwerbsfähige Personen in den Stand versetzt werden, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu sichern, soweit sie dies nicht aus eigenen Mitteln oder aufgrund anderer Hilfeleistungen können. Das Arbeitslosengeld II kann sowohl als alleinige Grundsicherung dienen als auch als aufstockende Leistung, wenn andere Bezüge nicht ausreichen.
Die gesetzliche Grundlage, das SGB II, wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2005 schon häufig geändert. Somit ist die Materie stetigem Wandel ausgesetzt. Diesem ist nur mit ständiger Fortbildung unserer Fachanwälte für Sozialrecht zu begegnen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.arbeitslosenselbsthilfe.org
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