Arbeitslosengeld I
Die Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit wegen der Gewährung des Arbeitslosengeldes I zeichnen sich oft dadurch aus, dass aus Unkenntnis der bestehenden Gesetzeslage Sperrzeiten verhängt werden. Oft wird der Sachverhalt durch die Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit nicht ausreichend ermittelt. Wir werden Ihnen helfen, das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld ungekürzt zu erhalten.
Wir beraten Sie auch gerne, welche Möglichkeiten Sie haben, um bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses - sei es durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung - ungekürzte Leistungen zu erhalten.
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung, ob die Bundesagentur für Arbeit die Höhe Ihrer Leistungen richtig berechnet hat.
Unsere Fachanwälte für Sozialrecht setzen sich für Ihre Rechte ein!
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.arbeitslosenselbsthilfe.org
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