"Das Recht des Sozialgesetzbuches soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern."
§ 1 Abs. 2 SGB I
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist eines der umfassendsten und zugleich vielfältigsten Rechtsgebiete des deutschen Rechtssystems. Es umfasst neben dem Sozialversicherungsrecht, dem Schwerbehindertenrecht und dem Arbeitslosengeldrecht viele weitere Themengebiete. Um dem Anspruch der hochqualifizierten Betreuung unserer Mandanten gerecht zu werden, gewährleisten wir Ihre Beratung und Vertretung durch langjährig erfahrene Fachanwälte für Sozialrecht.
Das Sozialrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet durch die Rechtssprechung und von gesetzlichen Änderungen und Reformen geprägt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer legen daher besonderen Wert auf ihre ständige Fortbildung, um Ihre Interessen zu vertreten und für Sie die besten Resultate zu erzielen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.hartz4.org
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