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Vertragsgestaltung im Miet- und Gewerberaummietrecht

In Mietverträgen finden sich oftmals unklare oder unwirksame Regelungen. Um schon im Vorfeld über den Inhalt eines Vertrages und den einzelnen Regelungen informiert zu sein, bietet es sich an, schon im Vorfeld anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir stehen sowohl bei der Erstellung der gesamten Verträge im Wohn- und/oder Gewerberaummietrecht als auch bei der Überprüfung der einzelnen Klauseln, wie z. B. der Schönheitsreparaturenklausel mit unserem Fachwissen zur Seite.

Der BGH sprach bereits mehrere Urteile z. B. zu den Klauseln hinsichtlich der Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltung und Kleinreparaturen. Hier gibt es zum Teil gravierende Unterschiede zwischen dem Mietrecht im Bezug auf Wohnräume und im Bezug auf Gewerberäume. Lassen Sie sich fachkundig beraten.


Ihre Ansprechpartnerin im Mietrecht

Birgit Gladisch*

RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht

* im Angestelltenverhältnis


Ihr direkter Draht zum Mietrecht

Bochum: 0234/338 53-162

Dortmund: 0231/31755-21

Düsseldorf: 0211/550 447-0

Duisburg: 0203/51 8800-0



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