Mietminderung und Mängelbeseitigung
Wenn in dem Mietobjekt Mängel vorliegen, besteht die Möglichkeit, deren Beseitigung zu verlangen. Zu den häufigsten Mietmängeln gehören:
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Lärmbelästigung
- Falsche Flächenangabe im Mietvertrag
- Defekte Heizung/Warmwasser
- Defekte Fenster
Wenn bei Ihnen ein der oben aufgeführten Mängel vorliegt oder es sich um einen Mangel handelt, den wir nicht aufgeführt haben und Sie hierzu Beratung oder ein Vorgehen gegen den Vermieter wünschen, stehen wir gern zur Verfügung.
Ebenso beraten wir Sie gern, wenn Sie als Vermieter mit einem entsprechenden Mängelbeseitigungsverlangen, ob zu Recht oder Unrecht, und einer Mietminderung seitens Ihres Mieters konfrontiert wurden.
Ihre Ansprechpartnerin im Mietrecht
Birgit Gladisch*
gladisch(at)jfm24.de RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht* im Angestelltenverhältnis
Ihr direkter Draht zum Mietrecht
Bochum: 0234/338 53-162 Dortmund: 0231/31755-21 Düsseldorf: 0211/550 447-0 | Duisburg: 0203/51 8800-0 Essen: 0201/79 888-70 Köln: 0221/120 729-0 |