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Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist aus verschiedenen rechtlichen Gründen, anhand des Mietspiegels oder z. B. wegen Modernisierung zulässig. Weitere Voraussetzungen, wie z. B. die Kappungsgrenze müssen ebenfalls erfüllt sein. Ferner gilt es zu überprüfen, ob die Fristen eingehalten wurden.

Haben Sie ein Mieterhöhungsverlangen erhalten oder möchten Sie die Miete erhöhen, stehen wir Ihnen hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten oder der Überprüfung und Rechtmäßigkeit einer Mietererhöhung mit Rat und Tat zur Seite.


Ihre Ansprechpartnerin

Birgit Gladisch*

RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht

* im Angestelltenverhältnis


Ihr direkter Draht zum Mietrecht

Bochum: 0234/338 53-162

Dortmund: 0231/31755-21

Düsseldorf: 0211/550 447-0

Duisburg: 0203/51 8800-0

Essen: 0201/79 888-70

Köln: 0221/120 729-0



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