Kaution
Viele Mietverträge enthalten eine Vereinbarung über eine Kautionszahlung (Sicherheitsleistung). Ist die Klausel wirksam vereinbart? Eine wirksam vereinbarte Kautionsleistung kann in Raten vom Mieter gezahlt werden. Nach Zahlung der Kaution hat der Vermieter diese getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Über die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß abzurechnen und diese auszuzahlen.
Es stellt sich immer die Frage, ob der gesamte Betrag auszuzahlen ist oder ob der Vermieter berechtigt ist, Einbehalte vorzunehmen. In welcher Höhe ist der Vermieter berechtigt, Einbehalte vorzunehmen und wofür?
Bei der Überprüfung stehen wir gern mit unserem Fachwissen zur Verfügung. Ebenso beraten wir Sie zu Ihren individuellen Fragen. Sprechen Sie uns an.
Ihre Ansprechpartnerin im Mietrecht
Birgit Gladisch*
gladisch(at)jfm24.de RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht* im Angestelltenverhältnis
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