Beendigung des Mietverhältnisses
Ein Mietverhältnis kann im Normalfall durch Kündigung beendet werden. Auch eine Beendigung durch Zeitablauf ist möglich. Wenn Sie beabsichtigen, eine Kündigung, z. B. wegen Zahlungsverzugs oder wegen Eigenbedarfs auszusprechen oder solch eine Kündigung erhalten haben, stehen wir bei der Erstellung oder bei der Überprüfung der Wirksamkeit mit unserem Fachwissen gern zur Verfügung. Wir sprechen in Ihrem Namen die Kündigung aus. Wir prüfen aber auch, ob die erhaltene Kündigung wirksam ist.
Über die Folgen einer Kündigung beraten wir Sie ebenso.
Häufige Fragen von Mietern und Vermietern sind im Zusammenhang mit der Kündigung:
- Was tun, wenn der gekündigte Mieter die Wohnung nicht räumt?
- Wie ist das weitere Vorgehen in solchen Fällen?
- Wie muss ich als Mieter eine Wohnung räumen?
- Besteht die Pflicht, eine Wohnung renoviert zurückzugeben?
Die Beantwortung der Fragen hängt vom Einzelfall und den vertraglichen Regelungen ab. Eine pauschale Beantwortung der Fragen ist in den meisten Fällen nicht möglich. Sprechen Sie uns an. Wir gehen auf jeden Einzelfall ein.
Ihre Ansprechpartnerin im Mietrecht
Birgit Gladisch*
gladisch(at)jfm24.de RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht* im Angestelltenverhältnis
Ihr direkter Draht zum Mietrecht
Bochum: 0234/338 53-162 Dortmund: 0231/31755-21 Düsseldorf: 0211/550 447-0 | Duisburg: 0203/51 8800-0 |