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"Das Instandhalten der Wohnung obliegt dem Vermieter. Das Gegenteil regelt der Mietvertrag."


(Ulrich Erckenbrecht (*1947), deutscher Schriftsteller. Pseudonym: Hans Ritz)

Mietrecht

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Birgit Gladisch*

RechtsanwältinFachanwältin für Miet- und WohnungseigentumsrechtFachanwältin für Steuerrecht

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