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Gewaltschutz

 

Leider gehört auch im 21. Jahrhundert häusliche Gewalt bei vielen Familien zur Tagesordnung. Unsere Erfahrung zeigt, dass häusliche Gewalt in allen Bevölkerungsschichten, unabhängig von der Herkunft und dem sozialen Status gleichermaßen verbreitet ist.

Wer zuhause misshandelt wird, braucht schnelle und effektive Hilfe. Seit 2002 wird diese durch das Gewaltschutzgesetz gewährleistet. Das Gewaltschutzgesetz sieht vor, dass das Gericht auf Antrag des Opfers (meistens der Ehefrau), in kürzester Zeit einen Beschluss erlässt. Danach muss der Täter die Wohnung verlassen und darf sich dem Opfer nicht nähern. Gleichzeitig wird dem Täter jegliche Kontaktaufnahme zu seinem Opfer verboten. Zusammen mit dem Erlass des Gewaltschutzbeschlusses erfolgt eine Meldung an die örtliche Polizeibehörde.

In unserer anwaltlichen Praxis konnten wir vielen Opfern der häuslichen Gewalt innerhalb von wenigen Tagen, wenn nicht sogar Stunden, auf diese Weise helfen. Nach einem durchgeführten Gewaltschutzverfahren bekommen wir nicht selten die dankbare Rückmeldung, dass wir ein langjähriges Opferschicksal geändert haben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Jeder Tag mit Mißhandlung ist ein Tag zuviel. 


Ihre Ansprechpartnerinnen im Familienrecht

Radmila Simakin*

RechtsanwältinFachanwältin für FamilienrechtFachanwältin für Migrationsrecht


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