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Unternehmensnachfolge

Besondere Interessenlagen bestehen bei der Übertragung von (Familien-) Unternehmen, beispielsweise an die nachfolgende Generation. Denkbar sind solche Übertragungen grundsätzlich als Erbfall, aber natürlich auch – etwa unter Ausnutzung steuerlicher Vorteile – als Schenkung. Hier ergeben sich Schnittmengen mit dem Gesellschaftsrecht, so dass erbrechtliche Verfügungen einerseits und gesellschaftsrechtliche Verträge andererseits unbedingt aufeinander abgestimmt sein sollten.

Wir bieten maßgeschneiderte Konzepte. Aus den zahlreichen Gestaltungsvarianten erarbeiten wir das für Ihre individuelle Situation günstigste Modell.


Ihre Ansprechpartner im Erbrecht

Burkhardt Jordan

RechtsanwaltFachanwalt für ErbrechtFachanwalt für Steuerrecht

Radmila Simakin**

RechtsanwältinFachanwältin für FamilienrechtFachanwältin für Migrationsrecht



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