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Zeugnis

Der gesetzlich geregelte Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses hat verschiedene Funktionen. Das Zeugnis dient dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage und dokumentiert, welche Tätigkeiten er ausgeübt und welche Fachkenntnisse er hat. Ein Arbeitgeber kann sich durch die Vorlage von Arbeitszeugnissen ein Bild von der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers und seinen fachlichen Qualifikationen im Rahmen von Einstellungs- und Bewerbungsverfahren verschaffen.

Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden. Im Rahmen eines einfachen Zeugnisses sind lediglich Art und Dauer der Beschäftigung darzustellen. Das qualifizierte Zeugnis hingegen erstreckt sich darüber hinaus auch auf das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Gerade bei einem qualifizierten Zeugnis sind zahlreiche Formalien zu berücksichtigen. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie, welches Zeugnis in Ihrem Fall mit welchem Inhalt zu erteilen ist. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung des Zeugnisses behilflich.


Zwischenzeugnis

Arbeitnehmer können überdies auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf eine Beurteilung in Form eines Zwischenzeugnisses haben. Der Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist gesetzlich allerdings nicht geregelt. Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass nach Treu und Glauben ausnahmsweise ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bestehen kann. Doch wann besteht überhaupt ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?  Die Antwort der Rechtsprechung fällt denkbar kurz aus: wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers besteht. Ein berechtigtes Interesse kann unter anderem im Falle einer Versetzung, dem Wechsel des Vorgesetzten und weiteren Konstellationen gegeben sein. Gerne beraten wir Sie, wann ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht.


Zeugnissprache

Zeugnisse, gleich ob Zwischenzeugnis oder Endzeugnis, haben ihre eigene Sprache. Sie enthalten oftmals Zeugniscodes, die nicht immer ausschließlich positiv besetzt sind und sowohl positiv als auch negativ gedeutet werden können.

 

Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Arbeitszeugnis und dessen Inhalt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und der Formulierung von Zeugnissen. Selbstverständlich berät  unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetent in Zeugnisstreitigkeiten.

 


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Jochen Struck*

RechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht


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