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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts verpflichtet. Er enthält somit die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten wesentlichen Vertragsbedingungen. Diese können im Einzelfall auch von gesetzlichen Vorschriften abweichen.

 


Form des Arbeitsvertrages

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages unterliegt grundsätzlich der Formfreiheit. Dies bedeutet, dass er nicht schriftlich abgeschlossen werden muss. Ein Arbeitsverhältnis kann somit auch ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag begründet werden. Der Grundsatz der Formfreiheit gilt aber nicht ausnahmslos. Einzelne Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten sogar ausdrücklich Formvorschriften. So gilt beispielsweise in befristeten Arbeitsverhältnissen die Besonderheit, dass eine Befristungsabrede zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf.

Überdies hat der Arbeitnehmer seit Inkrafttreten des Nachweisgesetzes einen Anspruch auf die schriftliche Dokumentation seiner wesentlichen Arbeitsbedingungen.

 


Inhalt des Arbeitsvertrages

Inhaltlich ist in Arbeitsverträgen das Arbeitsverhältnis mit seinen wesentlichen Vertragsbestandteilen näher auszugestalten. Hier kommt es insbesondere darauf an, ob eine Teilzeittätigkeit, möglicherweise auch eine geringfügige Beschäftigung, oder ein befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz begründet werden soll. Schließlich sind in dem Arbeitsvertrag auch Regelungen hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der geschuldeten Arbeitstätigkeit sowie dem vereinbarten Arbeitsentgelt zu treffen.

Bei den in einem Arbeitsvertrag enthaltenen Vertragsbedingungen handelt es sich regelmäßig um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie unterliegen somit einer strengen Inhaltskontrolle. Ergibt die auszuübende Inhaltskontrolle, dass eine arbeitsvertragliche Klausel einen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt oder für diesen einen überraschenden Charakter hat, hat dies in der Regel zwingend die Unwirksamkeit der Klausel zur Folge. Etwaige sich aus den Klauseln ergebende Unklarheiten gehen dabei stets zu Lasten des Arbeitgebers.

Die Inhaltskontrolle kann dabei weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen für die Vertragsparteien haben. Als Beispiele sind hier nur die Fragen nach der Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist, einer Abrede zur pauschalen Abgeltung von Überstunden oder einer Versetzungsklausel exemplarisch zu nennen.

 


Gestaltung von Arbeitsverträgen

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung für alle Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag gerne zur Seite. Ein weiterer Schwerpunkt - neben der Prüfung von Arbeitsverträgen - ist für die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer die rechtssichere Gestaltung Ihrer Arbeits- und Dienstverträge. Sprechen Sie uns auch vertrauensvoll auf die Gestaltung und Prüfung weiterer arbeitsrechtlicher Verträge, wie beispielsweise Dienstwagenverträgen, Fortbildungsverträgen oder Altersteilzeitverträgen, an.

 


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RechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

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