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PRESSEMITTEILUNGEN

Pressemitteilungen zum Abgasskandal von VW und Mercedes

Hier finden Sie einige ausgewählte Pressemitteilungen zum Abgasskandal. Alle Pressemitteilungen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Abgasskandal24.de.

Abgasskandal: Kläger erhält Neuwagen nach Klage gegen VW - Pressemitteilung vom 09.01.2018

Abgasskandal: Kläger erhält Neuwagen nach Klage gegen VW

Das Landgericht Arnsberg hat auf die Klage der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer ein VW-Autohaus verurteilt, der Klägerin ein fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug zu liefern. Änderung der Produktionsserie führt nicht zur Unmöglichkeit der Nachlieferung.

Bochum, 09.01.2018 +++ Obwohl das Abgasskandalauto der Klägerin, ein VW Polo, bereits in 2011 gekauft worden und 61.000 Kilometer gelaufen war, verurteilte das Landgericht Arnsberg das Autohaus im Abgasskandal zur Lieferung eines neuen, typengleichen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion mit identischer Ausstattung. Damit setzten die Anwälte den wertvollsten Anspruch vor Gericht durch, der im Abgasskandal möglich ist. Urteile mit diesem Inhalt sind noch immer selten, da die Gerichte oft argumentieren, zwischenzeitliche Modellpflegemaßnahmen und technische Änderungen in der Produktion mache die Nachlieferung eines gleichen Fahrzeugs unmöglich. Dieser Auffassung erteilte das LG Arnsberg nun eine Absage. Die Richter argumentierten, dass das im Jahr 2011 an den Kläger ausgelieferte Fahrzeug aus der gleichen Gattung stamme, wie ein Fahrzeug aus der aktuellen Produktion.

Ersatzlieferung aus aktueller Produktion möglich

In der Begründung beriefen sich die Richter auf die Lieferungsbedingungen des VW-Händlers. In diesen heißt es, dass auch Konstruktionsänderungen des ursprünglichen Fahrzeugs vom Vertrag umfasst seien. Deshalb könne der Verkäufer die Neulieferung wegen solcher Änderungen, die im Rahmen der Modellpflege der letzten Jahre vorgenommen worden sind, nicht verweigern. Damit konnte sich die im Abgasskandal führende Kanzlei Jordan Fuhr Meyer mit ihrer Rechtsauffassung voll durchsetzen.

Nachbesserung durch Software-Update unzumutbar

Die Richter des LG Arnsberg folgten auch der Auffassung der Anwälte, dass das Software-Update für die Dieselfahrer, die ein Abgasskandalauto gekauft haben, unzumutbar ist. Allein der Einsatz der unzulässigen „Schummelsoftware“ rechtfertige die begründete Annahme der Betroffenen, dass sich VW nicht redlich verhalten habe. Diese Annahme werde durch das Verhalten von VW nach Bekanntwerden des Dieselskandals untermauert: VW behauptete auf der Internetseite, dass das KBA alle Nachbesserungen genehmigt habe, obwohl die konkrete Freigabebestätigung durch das KBA erst über ein Jahr später erfolgte. Dem betroffenen VW-Fahrer sei es deshalb, so die Richter des Landgerichts Arnsberg, nicht zuzumuten, nun auf die Redlichkeit des Konzerns zu hoffen. Diesen Vertrauensverlust in den Hersteller VW müsse sich auch das Autohaus entgegenhalten lassen.

Wirtschaftlicher Schaden aufgrund Vertrauensverlusts in die Marke VW

Die Richter betonten schließlich, dass auch Zweifel an dem Erfolg des Software-Updates berechtigt seien. VW habe lediglich die Absicht erklärt, dass das Update keinen nachteiligen Einfluss auf Verbrauch und Fahrleistungen haben werde. Ein entsprechender Erfolg wurde damit aber nicht garantiert.

Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter des Schadensteams der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, kommentiert das Urteil so:

„Das Gericht hat noch einmal bestätigt, dass auch subjektive Vorstellungen den Marktwert eines Fahrzeugs negativ beeinflussen können. Aufgrund des Vertrauensverlusts in die Redlichkeit des Herstellers und des Umstandes, dass das Kraftfahrtbundesamt die manipulierte Software über Jahre nicht entdeckt hat, bleibt der begründete Verdacht, dass auch künftige Updates zu negativen Folgen führen, die der Behörde verborgen bleiben. Das Risiko eines weiter sinkenden Marktwertes der Fahrzeuge darf weder unserer Mandantin noch anderen Opfern des VW-Abgasskandals aufgebürdet werden. Deshalb raten wir auch im Jahr 2018 allen Betroffenen, Klage gegen den VW-Konzern einzureichen, bevor auch diese Ansprüche verjähren.“

Volkswagen ist erwiesenermaßen unzuverlässig - Kanzlei JFM gewinnt erneut in VW-Abgasskandal - Pressemitteilung vom 20.12.2017

+++Pressemitteilung+++

Volkswagen ist erwiesenermaßen unzuverlässig - Kanzlei JFM gewinnt erneut in VW-Abgasskandal

Auch das Landgericht Krefeld gibt Kläger Recht und spricht Mandanten der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Anspruch auf Schadensersatz zu. Das Software-Update ist unzumutbar, da sich der VW-Konzern als unzuverlässig herausgestellt hat.

Bochum, 20.12.2017 +++ Ein Käufer muss die Nachbesserung nicht von einem Vertragspartner durchführen lassen, der ihn beim Kauf betrogen hat. Diesen Grundsatz wendeten die Richter des Landgerichts Krefeld bei der Begründung ihres Urteils vom 06.12.2017 an. Denn das Vertrauensverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist auch dann erschüttert, wenn nicht der Verkäufer selbst sondern der Hersteller für den Betrug verantwortlich ist. Denn die wesentlichen Nachbesserungsschritte (Entwicklung der Software, deren Test und Einholung der Genehmigung) würden von VW als Hersteller selbst durchgeführt und nicht vom VW-Händler.

Versagen des KBA kann Vertrauensverhältnis nicht heilen

Der Vertrauensverlust kann auch nicht dadurch geheilt werden, dass das Software-Update durch eine Behörde wie das Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt wurde. Die Genehmigung eigne sich nicht zur Vertrauensbildung, weil das KBA bei der ursprünglichen Typengenehmigung versagt habe, als es die Manipulation nicht erkannt hat. Auch nachdem sich die Hinweise mehrten, die letztlich zu den Untersuchungen in den USA geführt haben, ist das KBA nicht tätig geworden. Deswegen wird das Update auch nach der Genehmigung durch das KBA nicht zumutbar.

Stilllegungsverfügungen werden zunehmend durchgesetzt

Die Richter kritisierten auch, dass der VW-Käufer, der nicht vom Kaufvertrag zurücktritt, faktisch zur Durchführung des Updates gezwungen wird. Dazu Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter des Abgasskandal-Teams der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer: „Das Urteil zeigt einmal mehr die schwierige Situation der VW-Kunden: Lassen sie das unzumutbare Update nicht durchführen, was angesichts dieses und gleichlautender früherer Urteile ihr gutes Recht ist, droht die Stilllegung des Fahrzeugs. Lassen sie es durchführen, vernichten sie wichtige Beweismittel und gefährden ihren Prozesserfolg vor Gericht. Gegen VW zu klagen, ist somit der einzige Weg, mit dem die Mobilität auch ohne Update gesichert wird, ohne gleichzeitig auf Rechte verzichten zu müssen.“

Gefahr der Stilllegung begründet Mangel – Pressemitteilung vom 06.12.2017

+++Pressemitteilung+++

Gefahr der Stilllegung begründet Mangel – Kanzlei Jordan Fuhr Meyer gewinnt erneut gegen VW im Abgasskandal

Wieder hat ein deutsches Gericht den VW Konzern zu Gunsten der Mandanten der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Die im Abgasskandal höchst erfolgreiche Kanzlei hat neben vielen obsiegenden Urteilen auch eine namhafte Anzahl von sehr positiven Vergleichen für ihre Mandanten erzielt.

Bochum, 06.12.2017 +++ Die Richter des Landgerichts Hamburg stellten in ihrer Urteilsbegründung klar, dass ein Käufer eines Fahrzeugs selbstverständlich davon ausgehen darf, dass die für den Betrieb erforderlichen Genehmigungen von dem verantwortlichen Hersteller entsprechend der Vorschriften des jeweiligen Prüfverfahrens erlangt worden sind. Der Käufer darf nicht Gefahr laufen, unmittelbar durch eine Stilllegungsverfügung oder mittelbar durch eine Rückrufaktion in Unsicherheit bezüglich der Verwendbarkeit seines Fahrzeugs zu geraten.

Sittenwidriges Handeln von VW

Das Urteil stellt des Weiteren auf die Sittenwidrigkeit der Täuschung durch VW ab. Denn die Mitarbeiter von VW haben, so das Urteil, eine Software konstruiert, deren Abgasrückführungssystem erkennt, wann das Fahrzeug im Testbetrieb läuft. Dadurch wurde ein geringerer Stickoxid-Ausstoß gemessen. Dadurch wurde dem Käufer ein – für seine Kaufentscheidung wesentlicher – gesetzeskonformer Stickoxid-Ausstoß vorgespiegelt. Auch der Mandant der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer hatte nicht geplant, ein Fahrzeug zu erwerben, dem der Entzug der Zulassung droht. Aus Profitgier wurde seitens VW dennoch die gesetzeswidrige Abschalteinrichtung eingebaut.

VW-kritische Rechtsansicht setzt sich zunehmend durch

Die von den Richtern in Hamburg vertretene Ansicht und das daraus resultierende Urteil sind längst keine Einzelfälle mehr. Eine Vielzahl von Gerichten hat bereits entschieden, dass der VW-Konzern sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der in der Kanzlei in Sachen Abgasskandal federführende Rechtsanwalt Jochen Struck betont dazu: „Für unsere Mandanten ist das eine höchst erfreuliche Entwicklung. Wir raten allen Opfern des Abgasskandals, der drohenden Stilllegung ihres Fahrzeugs durch eine Klage entgegen zu wirken. Da VW käuferfreundliche Urteile vermeiden will, geht der Konzern häufig auf Vergleiche ein, die für unsere Mandanten sehr vorteilhaft sind. Und sie ersparen sich jahrelange Gerichtsverfahren. Auch nach der Verjährung der Ansprüche gegen die Händler gibt es noch genügend Anspruchsgrundlagen, aus denen wir gegen den VW-Konzern vorgehen können.“

Arglistige Täuschung durch VW - Pressemitteilung vom 02.10.2017

Arglistige Täuschung durch VW – Kanzlei Jordan Fuhr Meyer erneut erfolgreich im VW-Abgasskandal

Gleich zwei Urteile geben den von der Kanzlei JORDAN FUHR MEYER im Abgasskandal vertretenen VW-Kunden Recht: Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Landgericht Nürnberg-Fürth haben Volkswagen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Arglistige Täuschung und merkantiler Minderwert sind zwei wesentliche Entscheidungsgründe.

Bochum, 28.09.2017 +++ Das Landgericht Bochum stellte in seinem Urteil fest, dass der VW-Touran der Klägerin aus Bochum mangelhaft war, weil ein durchschnittlicher Kunde nicht mit einer Abschalteinrichtung in dem Motor seines Fahrzeugs rechnet und auch nicht damit rechnen muss. Die Abschalteinrichtung wurde vorschriftswidrig eingebaut, wodurch die Zulassung des Fahrzeugs für den Straßenverkehr gefährdet ist. Volkswagen hat dies der Klägerin vorsätzlich verschwiegen und sie damit arglistig getäuscht. Die Klägerin muss nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung von VW erstattet bekommen.

Merkantiler Minderwert entscheidend für Landgericht Nürnberg-Fürth

Im zweiten Urteil, das heute die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer erreichte, kam das Gericht mit unterschiedlicher Begründung zum gleichen Ergebnis: Der Kläger bekommt – wahlweise vom Autohaus oder vom Hersteller VW – den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Die Richter begründeten die Entscheidung mit dem geringeren Wiederverkaufswert, mit dem VW-Kunden auf dem Gebrauchtwagenmarkt konfrontiert werden. Außerdem fehle eine verlässliche Erklärung, dass das Software-Update keine Motorschäden verursacht. Zudem habe der Kläger im Fall späterer Schäden nach erfolglosem Update keine Schadensersatzansprüche mehr gegen VW, begründeten die Richter weiter.

Ansprüche verjähren zum 31.12.2017 – trotz Update-Ankündigung

Rechtsanwalt Jochen Struck, bei der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer federführend im VW-Abgasskandal tätig, weist darauf hin, dass solche Erfolge vor deutschen Gerichten nur noch für kurze Zeit möglich sein werden. „Die Ansprüche gegen die Verkäufer, auf die wir unsere Klagen in diesen beiden und in allen anderen Verfahren gegen VW stützen, verjähren zum Ende des Jahres. Ansprüche, die bis dahin nicht mit einer Klage oder einem anderen prozessualen Mittel geltend gemacht worden sind, verjähren unwiederbringlich. Wir raten daher allen VW-Geschädigten, sich schnellstmöglich mit einer im Abgasskandal erfahrenen Kanzlei in Verbindung zu setzen. Denn auch die Ankündigung, das Software-Update durchzuführen, hemmt die Verjährung der Ansprüche nicht. Diesem Irrtum unterliegen viele Geschädigte.“

JORDAN FUHR MEYER geht aus Garantieversprechen gegen VOLKSWAGEN im Abgasskandal vor - Pressemitteilung vom 12.09.2017

+++Pressemitteilung+++

JORDAN FUHR MEYER geht aus Garantieversprechen gegen VOLKSWAGEN im Abgasskandal vor

VW-Vorstandsvorsitzender Matthias Müller hat in der Bild-Zeitung vom 12.09.2017 auf Seite 2 ein Garantieversprechen abgegeben, nach dem alle vom Abgasskandal betroffenen VW-Fahrzeuge ohne Nachteile bei Verbrauch, Leistung und Performance nachgebessert wurden oder werden. Kanzlei Jordan Fuhr Meyer ergreift diese Chance für alle aktuellen und künftigen Mandanten.

Bochum, 12.09.2017 +++ Wörtlich sagte Müller in dem Interview: „Wir haben hier die Möglichkeit, das Auto nachzubessern. Und das haben wir gemacht. Beziehungsweise wir machen es – ohne Nachteile bei Verbrauch, Leistung oder Performance“. Dieses öffentliche Garantieversprechen hat die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer mit  Schreiben vom 12.09.2017 an  Volkswagen, und, soweit sich bereits Rechtsanwälte für VW gemeldet hatten, an diese, im Namen ihrer Mandanten angenommen.

Weitreichende Auswirkungen für alle VW-Abgasskandal-Geschädigten

Die Annahme dieses Garantieversprechens hat für die VW-Geschädigten folgende Vorteile:

1.      Mit der Annahme des Garantieversprechens beginnt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren neu zu laufen. Angesichts der drohenden Verjährung am 31.12.2017 ist das eine große Erleichterung für alle Geschädigten. Wenn sie durch uns das Garantieversprechen annehmen, lösen sie damit eine neue Verjährung aus.

 2.    Wer die Garantie annimmt, kann sich auch dann auf sie berufen, wenn er wegen des Garantieversprechens andere Ansprüche nicht geltend macht und deshalb in die Verjährungsfalle tappt. Stellt sich später heraus, dass das Software-Update nicht gehalten hat, was Herr Müller garantiert hat, können Ansprüche unmittelbar aus der Garantie geltend gemacht werden.

 3.    Das Garantieversprechen führt zu einer Erleichterung der Beweislast, wenn nicht sogar zu einer Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass dann die VW-Geschädigten nicht mehr beweisen müssen, dass etwa der höhere Verbrauch oder die schlechtere Leistung an dem Software-Update liegt, sondern VW muss dann beweisen, dass dem nicht so ist. Das gilt wiederum nur für diejenigen, die das Garantieversprechen auch annehmen.

Garantieversprechen wie im Peanuts-Fall hat weitreichende Auswirkungen auf Abgasskandal

Die Formulierung von VW-Chef Müller erinnert stark an die von Hilmar Kopper, Vorstandsprecher der Deutschen Bank zwischen 1989 und 1997. In der Peanuts-Entscheidung (OLG Frankfurt a.M., Beschluß v. 27.06.1996 - 10 W 37/95) hat das Oberlandesgericht Frankfurt ausgeführt, dass der Satz von Kopper: „Ich mache es ganz einfach: Wir werden die Handwerkerrechnungen alle bezahlen, soweit wir sie auf Leistung und Qualität überprüfen können und überprüft haben.“, als rechtsverbindliches Angebot zu verstehen sei. Das OLG führt aus: „Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin [das war die Deutschen Bank] und des LG liegt es aufgrund der besonderen Fallumstände nahe, in den Ausführungen des Vorstandssprechers der Antragsgegnerin, die Handwerker erhielten ihr Geld, soweit sie nachweislich ordnungsgemäße Leistungen erbracht hätten, eine mit Rechtsbindungswillen abgegebene Willenserklärung zu sehen, die auf ein Angebot an die Handwerker (unter Abwesenden, ev. 'ad incertam personam') zu einem Vertragsschluß gerichtet war, auch wenn Einzelheiten des abzuschließenden Vertrags offen blieben.“

Auch in der Ausführung des Vorstandsvorsitzenden Müller liegt aus den gleichen Gründen eine mit Rechtsbindungswillen abgegebene Willenserklärung, mithin eine Garantie.

Rechtsanwalt Struck unterstützt VW-Geschädigte bei Annahme des Garantieversprechens

Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter des Schadensteams der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, freut sich über die neu gewonnene Rechtssicherheit für die Mandanten: „Wir sind sehr erleichtert, dass VW sich entschlossen hat, auf die Geschädigten zuzugehen. Für uns war es unerträglich, dass VW-Käufer in den USA so viel besser gestellt wurden. Mit der Annahme des Garantieversprechens, bei der wir natürlich auch gerne VW-Geschädigte unterstützen, die noch nicht unsere Mandanten sind, ist zumindest teilweise Gerechtigkeit auch für deutsche VW-Geschädigte eingekehrt.“

 

 

Pressekontakt:

Kanzlei Jordan Fuhr Meyer GbR, Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater

Mareike Merz (Diplom-Juristin, Leiterin Unternehmenskommunikation)

Tel: 0234-338 53 197

presse(at)jfm24.dewww.jfm24.de

Kurzprofil: Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater betreut von sechs Standorten in NRW aus mit Fachanwälten und Steuerberatern sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen in allen zentralen Rechtsbereichen.

Die Kanzlei steht in einer fünf Jahrzehnte währenden Beratungstradition und versteht sich als Berater und Partner ihrer Mandanten auf Dauer. Ausgewiesene Expertise besteht im Unternehmens-, Steuer- und Schadensersatzrecht.

Jordan Fuhr Meyer ist Teil des „Fachkreises Abgasskandal“, zu dem sich im März 2016 die führenden, spezialisierten Anwaltskanzleien zusammengeschlossen haben, um ihre fachliche Kompetenz im Interesse der Mandanten zu bündeln. www.abgasskandal24.de

 

Landgericht Bochum schwenkt im Abgasskandal um und verurteilt VW zu Schadensersatz - Pressemitteilung vom 02.08.2017

Landgericht Bochum schwenkt im Abgasskandal um und verurteilt VW zu Schadensersatz. Kanzlei Jordan Fuhr Meyer erneut erfolgreich.

Fast zwei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals hat jetzt erstmalig auch das Landgericht Bochum die Volkswagen AG dazu verurteilt, einem VW-Tiguan-Fahrer den Kaufpreis zurückzuzahlen. Lediglich den Nutzwert für die in der Zwischenzeit gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger anrechnen lassen.

Bochum 02.08.2017 +++ Das Landgericht Bochum war im März 2016 das erste Gericht in ganz Deutschland, das im VW-Abgasskandal ein Urteil gesprochen hat – zu Lasten des damaligen Klägers. Das Urteil machte damals bundesweit Schlagzeilen und erschwerte es vielen anderen Klägern, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

Inzwischen hat sich die Einschätzung der Gerichte gedreht und immer mehr Geschädigte konnten ihre Klagen gewinnen. So aktuell der Bochumer Tiguan-Fahrer.

Motorensoftware vorsätzlich manipuliert – Käufer wissentlich getäuscht

Die Richter stellten fest, dass die Volkswagen AG den Käufer in vorsätzlicher und sittenwidriger Weise getäuscht hat, indem sie sein Fahrzeug wissentlich mit einer manipulierten Motorensoftware in den Verkehr brachte. Sie kommen zu dem Schluss, dass nur aufgrund dieser Manipulation der Wagen die Straßenzulassung erhalten habe. Auf diese Weise habe VW das Vertrauen des Käufers ausgenutzt, um so den Unternehmensgewinn zu steigern. Dies sei mit den grundlegenden Werten der Rechtsordnung unvereinbar und daher sittenwidrig.

Der Käufer hätte den Wagen ohne diese Täuschung nicht gekauft und müsse daher seinen Kaufpreis zurückerhalten, vermindert lediglich um den Wert der seit dem Kauf gefahrenen Kilometer. Zudem, argumentierte das Gericht, hätte sich VW genauer dazu erklären müssen, inwieweit der damalige VW-Vorstand in die Machenschaften eingebunden war. Diese Aufklärung hatte VW im Prozess verweigert, was die Richter zu seinen Lasten auslegten.

Bochumer Urteil ist Durchbruch: Wende zugunsten der Geschädigten

Klägeranwalt Jochen Struck von der Bochumer Kanzlei Jordan Fuhr Meyer zum Prozessausgang: „Von Beginn des Abgasskandals hat das Bochumer Landgericht die Klagen Geschädigter immer nur abgewiesen. Seit Monaten entscheiden in ganz Deutschland die Gerichte jedoch zunehmend zu Gunsten der Käufer, und diesem Trend konnte sich auch das Gericht in Bochum jetzt offenbar nicht mehr entziehen. Wir gehen davon aus, dass damit nun endlich auch in diesem Gerichtsbezirk die anderen Betroffenen zu ihrem Recht kommen.“

Erste Klage gegen Mercedes im Abgasskandal - Pressemitteilung 14.07.2017

+++Pressemitteilung+++

Mercedes: Erster Kläger im neuen Abgasskandal vertreten durch Kanzlei Jordan Fuhr Meyer – Hohe Erfolgschance erwartet

 

Die erste Klage gegen den Mercedes-Händler Fahrzeugwerke LUEG aus Bochum, gegen die Daimler AG und gegen Dieter Zetsche wegen des Mercedes-Abgasskandals ist heute beim Landgericht Bochum eingereicht worden. Der Kläger klagt auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Die mangelhaften Motortypen OM 651 und OM 642 werden in über 200 Mercedes-Modellen verbaut.

Bochum 14.07.2017 +++ Der Kläger hat eine Mercedes-Fahrzeugflotte geleast, die zum Teil aus Fahrzeugen der Modellvariante C 220 Bluetec besteht. Diese sind mit dem Motortyp OM 651 ausgestattet. Der Kläger aus Bochum will zum einen Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs durch seinen Händler erreichen. Außerdem verklagt er sowohl den Hersteller, die Mercedes-Benz AG als auch Dieter Zetsche persönlich auf Schadensersatz, da die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs als Schadenersatz geschuldet wird. Da die Rechtsanwälte des Klägers, die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer aus Bochum, davon ausgehen, dass Vorstandsvorsitzender Zetsche bereits seit Beginn des Abgasskandals von VW auch um die Missstände bei Mercedes weiß, wird dieser darüber hinaus wegen Betruges persönlich in Anspruch genommen.

Abgasmanipulation über Temperaturfenster

Anders als VW hat Mercedes die Manipulation über den Temperaturfühler geregelt und sieht sich deswegen im Recht. Denn die EU-Norm, die Abschaltvorrichtungen grundsätzlich verbietet, lässt diese zum Schutz des Motors ausnahmsweise zu. Diese Ausnahmen sollen dann greifen, wenn der Motor durch die Abgasreinigung aufgrund extrem niedriger oder extrem hoher Temperaturen geschädigt werden könnte. Dann kann die Abgasreinigung vorübergehend ausgesetzt werden. Faktisch ist das Temperaturfenster in der Motorsteuerung, in dem die Abgasreinigung eingeschaltet ist, so klein, dass von einer kontinuierlichen Abgasreinigung keine Rede mehr sein kann.

Gute Erfolgsaussichten für Kläger

Die Kanzlei, die bereits über umfangreiche Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal verfügt, sieht die Erfolgsaussichten im Klageverfahren gegen Mercedes als sehr hoch an. Denn bereits der Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Stuttgart zeigt, dass es einen hinreichend starken Tatverdacht gegen den Autobauer gibt, da sonst eine Durchsuchung nicht gerechtfertigt wäre. In rechtlicher Hinsicht unterscheidet sich der Vorwurf gegen Mercedes kaum von dem gegen Volkswagen. Mercedes hat eine Regelung so weit ausgelegt, dass die Interpretation offensichtlich nicht mehr dem Regelungszweck entspricht, während VW sich schlicht über die Regelung hinweggesetzt hat. Beide Unternehmen haben die Käufer über die Menge des tatsächlichen Schadstoffausstoßes getäuscht und Fahrzeuge verkauft, die nicht den gesetzlichen Vorschriften und auch nicht den Vorstellungen der Käufer hinsichtlich des Schadstoffausstoßes entsprochen haben. Erschwerend kommt hinzu, dass sich unter den 200 betroffenen Modellen auch die Varianten BlueTec und BlueEfficiency befinden, die durch Mercedes als besonders umweltschonend und schadstoffarm beworben werden. Eine aktuelle Liste der betroffenen Modelle steht online unter www.abgasskandal24.de zur Verfügung.

 

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Flucht in die Säumnis: VW nimmt Versäumnisurteil in Kauf, um Verurteilung wegen Abgasskandals zu entgehen

+++Pressemitteilung+++

Flucht in die Säumnis: VW nimmt Versäumnisurteil in Kauf, um Verurteilung wegen Abgasskandals zu entgehen

Bochum, 24.03.2017+++ Das Landgericht Düsseldorf hat die Volkswagen AG aufgrund der Klage der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer verurteilt, der Klägerin den Kaufpreis für einen VW-Touran zu ersetzen.

Die Vertreter der Volkswagen AG stellten in der Gerichtsverhandlung am vergangenen Dienstag keinen Antrag, um ein Sachurteil zu ihren Ungunsten zu vermeiden. Gleichwohl wurde VW per Versäumnisurteil in vollem Umfang zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Folgende Ausführungen des Richters veranlassten die Vertreter der Volkswagen AG zu dieser prozesstaktischen Maßnahme:

  1.  Die Manipulationen des Fahrzeugherstellers stellten eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, die der Käuferin ein Recht auf Schadensersatz geben.
  2. Durch den Abgasskandal hafte den betroffenen Fahrzeugen ein Makel an, durch den ein Wertverlust zu erwarten sei.
  3.  VW könne nicht hierzulande die Manipulationen einfach abstreiten, während diese in den USA bereits umfassend eingeräumt und zugestanden worden sind. Erst vor zwei Wochen habe der Chefjurist von VW in den USA vor einem Gericht in Detroit die Schuld am Abgasskandal eingestanden.
  4.  Die Geschädigten dürften selbst und frei entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug von VW nachrüsten lassen oder nicht.
  5.  VW könne nicht einfach die Untersuchungen der dazu beauftragten US-Kanzlei Jones Day vorschieben und behaupten, diese seien angeblich noch nicht abgeschlossen. Denn von dort gäbe es durchaus bereits Ergebnisse, die aber nicht veröffentlicht würden, was ein klares Indiz dafür sei, dass VW den Skandal eben nicht vorbehaltlos aufklären wolle, so der Richter in Düsseldorf.
  6.  VW-Kunden könnten nicht wissen, welches Vorstandsmitglied wann welche genauen Kenntnisse von den Manipulationen hatte. Deshalb könne im Prozess nicht von ihnen verlangt werden, diese Tatsachen vorzutragen und zu beweisen. Diese Darlegungslast träfe vielmehr den Hersteller VW, der sich umfassend dazu erklären müsse, wie der Vorstand damals in die Vorgänge eingebunden war.
  7.  Außerdem könne die Haftung der Volkswagen AG für Handlungen von Mitarbeitern auch mit einer allgemeinen Vorstandsverantwortlichkeit begründet werden, selbst wenn der Vorstand keine konkrete Kenntnis gehabt haben sollte.

Der Richter sprach der VW-Kundin den vollen Kaufpreis in Höhe von über 17.000 € zu. Lediglich die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer wurden abgezogen.

Rechtsanwalt Jochen Struck kommentiert den Verhandlungsverlauf so: „Besonders bemerkenswert sind die Ausführungen des sehr erfahrenen Richters zur Umkehr der Darlegungslast. Wenn sich diese viel praxisgerechtere Auffassung, dass VW und nicht der Kunde zu den internen Vorgängen und zur Einbindung des Vorstands vortragen muss, bei den Gerichten durchsetzt, wäre das ein enormer prozessualer Gewinn für die Verbraucher. Dass VW hier lieber ein Versäumnisurteil in Kauf genommen hat, zeigt, wie entschlossen man dort ist, die Abläufe nicht offen zu legen und die Betroffenen – anders als in den USA – nicht entschädigen zu müssen.“

ARAG-Rechtschutzversicherung zu Kostenübernahme im VW-Abgasskandal verurteilt - Pressemitteilung vom 09.03.2017

 

JFM-Klage: ARAG-Rechtschutzversicherung zu Kostenübernahme in VW-Abgasskandal verurteilt

Bochum, 09.03.2017+++ Das Landgericht Bochum hat die ARAG-Rechtschutzversicherung aufgrund der Klage der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits gegen den VW-Konzern zu tragen. Das Gericht begründete die Entscheidung insbesondere mit den guten Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren, der Klage gegen ein VW-Autohaus auf Lieferung eines neuen VW-Diesel.

Die Versicherung muss das Verfahren bezahlen, wenn der Standpunkt des Versicherungsnehmers zumindest vertretbar ist, urteilten die Richter in Bochum. Zusätzlich muss es möglich erscheinen, dass der Versicherungsnehmer den Beweis der von ihm zu beweisenden Tatsachen führt. Der Deckungsschutz ist schon dann zu gewähren, wenn die Entscheidung von schwierigen Rechts- und Tatfragen abhängig ist. Dies ist im VW-Abgasskandal eindeutig der Fall.

Gewährleistungsansprüche gegen VW-Autohaus bestehen

Das Gericht musste zur Prüfung der Deckungsschutzklage gegen die ARAG-Rechtschutzversicherung auch die Erfolgsaussichten der Klage gegen das Autohaus prüfen. Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Lieferung eines neuen PKW aus der aktuellen Modellreihe wurde bejaht und dabei festgestellt, dass es sich bei dem Motor EA189, der den Abgasskandal ausgelöst hat, um einen Sachmangel handelt. Außerdem stellte das Gericht fest, dass es nicht zu Lasten des Käufers gehen dürfe, dass das ursprüngliche Modell aufgrund einiger punktueller Verbesserungen nicht mehr lieferbar ist. Damit ist die Nachlieferung nicht unmöglich.

Verurteilung der Organe der VW-AG wegen Betruges wahrscheinlich

Von übergeordneter Bedeutung für alle Betroffenen des VW-Abgasskandals ist, dass das Gericht auch der Klage gegen die VW-AG gute Erfolgsaussichten bescheinigt hat. Nach Ansicht der Richter hat die Installation der Manipulationssoftware gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kläger hat zudem einen Vermögensschaden erlitten, als er das Fahrzeug erworben hat. Insbesondere den Ausführungen der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer zum Betrug durch VW ist das Landgericht Bochum in seinem Urteil gegen die ARAG-Rechtschutzversicherung gefolgt: Es vertritt die Auffassung, dass im Hauptsacheverfahren festgestellt werden wird, dass die Organe der VW-AG den Tatbestand des Betruges vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht haben.

Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig: Kläger durfte gegen VW klagen

Eine Rechtschutzversicherung muss die Kosten des Verfahrens nicht bezahlen, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig ist. Wenn die Kosten, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen entstehen, in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen, spricht man von Mutwilligkeit. Dies war hier nicht zu erkennen. Das Gericht betonte außerdem, dass es für den Kläger unzumutbar sei, auf die Nachrüstung zu warten – insbesondere, da die Erfolgsaussichten und die Folgewirkungen der Nachrüstung ungewiss sind.

Chancen des Urteils: Trendwende zugunsten der Versicherten und VW-Kläger

Rechtsanwalt Jochen Struck fasst die Möglichkeiten für rechtschutzversicherte VW-Kunden so zusammen: „Das Landgericht Bochum hatte im März letzten Jahres das bundesweit erste Urteil im Abgasskandal gesprochen und der Käuferseite mit seiner damaligen Klageabweisung ein großes Hindernis bereitet. Das jetzige Urteil gibt Hoffnung, dass endlich auch dieses Gericht am Hauptsitz der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer den Verbraucherrechten Vorrang einräumt.“

JFM prüft Erfolgsaussichten der Berufung im VW-Abgasskandal - Pressemitteilung vom 03.01.2017

+++Pressemitteilung+++

Jordan Fuhr Meyer prüft Erfolgsaussichten der Berufung gegen Volkswagen

Das Landgerichts Braunschweig hat die deutschlandweit erste Klage, die im Abgasskandal gegen VW eingereicht wurde, mit Urteil vom 29.12.2016 abgewiesen. Das Urteil betrifft nicht die Ansprüche gegen VW-Händler, gegen die es viel weiter gehende Ansprüche gibt und gegen die bereits eine Vielzahl zusprechender Urteile in der Welt sind. Nach Auffassung der Kanzlei, die die Klage erhoben hat, wurden entscheidende juristische Aspekte der Klageschrift in dem Urteil des Landgerichts Braunschweig nicht berücksichtigt.

Bochum, 03.01.2017+++ Jordan Fuhr Meyer legte in der Klageschrift ausführlich dar, durch welches Verhalten die Kläger von VW betrogen und geschädigt worden sind. Das Gericht verkannte unter anderem die unmittelbare Absicht der Drittbereicherung beim Betrug sowie das Fehlen der Typengenehmigung. Zu beiden Aspekten war ausführlich vorgetragen worden.

Gericht hat die Chance verpasst, ein Urteil zu Gunsten tausender betrogener Autokäufer zu fällen

Die Richterin war der Ansicht, der tausendfache Betrug durch den VW-Konzern rechtfertige keine Rücknahme der offensichtlich mangelhaften Fahrzeuge. Anders ist nicht zu erklären, dass das Vorliegen eines Schadens bei einem Fahrzeug verneint wird, das unter normalen Umständen gar keine Typenzulassung erhalten hätte. Hier wurde die Chance, eine wegweisende Entscheidung zugunsten der Verbraucher zu fällen, nicht genutzt. Und das, obwohl in der Vergangenheit bereits deutschlandweit mehrere Urteile ergangen sind, die die Rechte der Verbraucher gestärkt haben.

Wiederverkaufswert gesunken – dennoch kein Schaden?

Das Gericht sah keinen Schaden, obwohl der Wiederverkaufswert offensichtlich gesunken ist und Fahrzeuge mit einem EA 189 Motor nur noch weit unter den üblichen Preisen überhaupt marktfähig sind. VW bestritt in diesem Prozess sogar den Einsatz einer unzulässigen Abschaltautomatik. Diesen Einsatz hat VW aber in den USA bereits zugestanden und das Gericht hat festgestellt, dass die Verwendung des Motortypus Einfluss auf die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs hat. Das Gericht sah dann aber nicht, dass dadurch der Tatbestand des Betruges erfüllt wurde. Auch dass die Kläger ein besonders umweltverträgliches Fahrzeug erwerben wollten und sich trotz des Mehrpreises für die als besonders umweltfreundlich beworbene BlueMotion-Technologie von VW entschieden haben, begründete für das Gericht keinen Schaden, obwohl sich die Technologie als umweltschädlich herausgestellt hat. Zu all diesen Punkten wurde in dem Prozess ausführlich vorgetragen.

Wieder Schlechterstellung der deutschen Verbraucher gegenüber US-Kunden

Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter des Teams VW-Abgasskandal der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, meint zu dem Urteil außerdem: „Das Urteil bietet viele weitere Angriffspunkte, die ein erfolgreiches Berufungsverfahren möglich erscheinen lassen. Für die Rechtsanwälte der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer ist es darüber hinaus mehr als unverständlich, warum das Gericht die Schlechterstellung der Verbraucher in Deutschland gegenüber den US-Kunden durch das Urteil zu manifestieren versucht. Nach eingehender Prüfung werden wir als Experten auf dem Gebiet des VW-Abgasskandals gegebenenfalls in Berufung gehen und uns weiter im Sinne aller bestehenden und künftigen Mandanten für deren Rechte einsetzen.“

Replik gegen Klageerwiderung in VW Abgasskandal - Pressemitteilung vom 08.04.2016

Jordan Fuhr Meyer reicht Replik gegen Klageerwiderung in Sachen VW ein

VW hat in einer Klageerwiderung auf die Klage auf Fahrzeugrücknahme der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer reagiert. In der Replik stellen die Rechtsanwälte nunmehr dar, inwiefern VW sowohl den Sachverhalt als auch die Rechtslage ihrer Ansicht nach falsch darstellt.

Bochum, 08.04.2016 +++ Die Volkswagen AG beantragte die Klageabweisung, da sie die Klage für unbegründet hält. Die sogenannte Replik hat die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer genutzt, dem Gericht die zentralen Punkte aus der Klageerwiderung erneut im Sinne ihrer Mandantin und aller anderen VW-Kunden darzustellen und den bereits eingeschlagenen juristischen Weg fortzusetzen.

 

Laden Sie hier den vollständigen Text der Pressemitteilung herunter.

Jordan Fuhr Meyer schließt sich Fachkreis Abgasskandal an - Pressemitteilung vom 16.03.2016

Jordan Fuhr Meyer schließt sich „Fachkreis Abgasskandal“ gegen VW an

VW Skandal – Beratung 20.000 Geschädigter, Verbraucherschutzanwälte schließen sich gegen VW zum „Fachkreis Abgasskandal“ zusammen.

Durch den Verbund hochspezialisierter Kanzleien wird die Fachkompetenz und Erfahrung gebündelt.

Der Fachkreis Abgasskandal rät allen betroffenen Kunden umgehend zur Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. dazu, einen mangelfreien, vertragsgemäßen Neuwagen zu verlangen. Keinesfalls sollte die neue Software vorbehaltlos akzeptiert werden, da ansonsten der Verlust aller Ansprüche droht. Gerade hierzu drängt VW die Kunden aber.

Erstes Mandat erfolgreicht beendet - Pressemitteilung vom 15.02.2016

Jordan Fuhr Meyer beendet erstes Mandat im VW-Abgasskandal mit Erfolg

Die Bochumer Rechtsanwaltskanzlei konnte das erste Mandat im VW-Abgasskandal erfolgreich beenden. Kunde erhält neues Fahrzeug vom Händler.

Rechtsanwalt Lederer: „Wir sind davon überzeugt, dass zukünftig viele Mandate so positiv und ohne Klage beendet werden können. Der Haftungsausschluss wird von vielen nicht beachtet. Wenn man jedoch die Haftung nicht oder nicht wirksam ausschließt, kann sich der Vertrag mit dem Händler zu einem wahren Bumerang entwickeln.“

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Erste Strafanzeige gegen VW im Abgasskandal - Pressemitteilung vom 15.10.2015

Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat am  15.10.2015 die erste Strafanzeige eines Käufers bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig erstattet und gegen alle bei VW Verantwortlichen Strafantrag wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gestellt.

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Erste Käuferklage im Abgasskandal durch Kanzlei Jordan Fuhr Meyer - Pressemitteillung vom 07.10.2015

Erste Käuferklage im Abgasskandal durch Kanzlei Jordan Fuhr Meyer
Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater hat am 06.10.2015  die erste Klage einer Käuferin gegen den Volkswagen-Konzern auf Schadensersatz vor dem Landgericht Braunschweig erhoben.

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Kanzlei Jordan Fuhr Meyer verklagt VW - Pressemitteilung vom 02.10.2015

Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer vertritt Kunden des VW-Konzerns, die einen Schadensersatzanspruch gegen den Autobauer  und die Händler haben. Bereits seit Beginn des Abgasskandals befassen sich die Fachanwälte der Sozietät mit Schadensersatzansprüchen, um Kunden schnell und rechtssicher beraten zu können. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, weil seit 2007 jeder Autohändler bei jedem Verkauf dem Kunden eine sogenannte Konformitätserklärung aushändigen muss. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Händler, dass die Abgaswerte des Fahrzeugs der EU-Norm entsprechen. Zugleich bestätigt er damit die Einhaltung der abgasrechtlichen EU-Vorschriften. Zu diesen gehört auch das Fehlen manipulativer Software, weil diese ausdrücklich verboten ist.

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Press Release from 02.10.2015

The law firm Jordan Fuhr Meyer represents customers of the VW Group, who have a claim for damages against the carmaker and the dealers. The firm’s specialist lawyers have been dealing with claims for damages since the beginning of the exhaust scandal, providing customers with prompt legal advice. Claims for damages exist because since 2007 every car dealer is required to issue customers with a so-called declaration of conformity for each sale. With this declaration of conformity the dealer confirms that the vehicle's exhaust emissions comply with EU standards. At the same time, it also confirms compliance with the EU requirements under emissions law. These also include the absence of manipulative software, since this is expressly forbidden.

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Pressemitteilungen zum "Bochumer Sesselwurfprozess"

Bochumer Sesselwurf-Prozess: Schmerzensgeld in sechstelliger Höhe - Pressemitteilung vom 28.05.2014

Bochumer Sesselwurf: Antrag auf Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe

Die Verhandlung vor dem Bochumer Landgericht wird auch über die Höhe des Schmerzensgeldes entscheiden.

Im Fall des kleinen Mussa aus Bochum, der am 28.05.2013 von einem herabfallenden Sessel am Kopf getroffen wurde, wird seit dem 08.05.2014 vor dem Bochumer Landgericht über die Schuld und das zu erwartende Strafmaß der vier Beschuldigten verhandelt. Die Familie des verletzten Kindes fordert darüber hinaus Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Angeklagten.

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