Newsübersicht
Notgeschäftsführung zur Abwendung einer akuten Gefahr für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Der BGH stellt klar, dass die Notwendigkeit der Notgeschäftsführung nur dann vorliegt, wenn eine akute Gefahr für die Gesellschaft selbst besteht und gerade nicht, wenn nur der Notgeschäftsführende gefährdet ist (BGH II ZR...> mehr erfahren