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Vorweggenommene Erbfolge löst keine Grunderwerbsteuer aus
Aus unserer Beratungspraxis Die Grunderwerbsteuer wird nicht fällig, wenn ein Grundstück im Wege der vorweggenommenenen Erbfolge weitergegeben wird. Auch, wenn der Begünstigte zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren war. > mehr erfahren