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Newsübersicht

07.02.2017

Vorweggenommene Erbfolge löst keine Grunderwerbsteuer aus

Aus unserer Beratungspraxis Die Grunderwerbsteuer wird nicht fällig, wenn ein Grundstück im Wege der vorweggenommenenen Erbfolge weitergegeben wird. Auch, wenn der Begünstigte zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren war. > mehr erfahren





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