Rechtsanwaltskanzlei Jordan Fuhr Meyer erstreitet wegweisendes Urteil im Waffenrecht vor dem OVG NRW
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die Schlüssel zu einem Waffenschrank in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den gleichen gesetzlichen Sicherheitsstandards wie der Waffenschrank selbst entspricht. Unsere Kanzlei ist stolz darauf, dieses Urteil durch die hervorragende Arbeit unserer Anwältin Frau Dr. Susanne Selter erstritten zu haben, die seit Jahren u.a. Fälle im Jagdrecht und Waffenrecht erfolgreich bearbeitet und über große Expertise in diesen Rechtsgebieten verfügt.
Aktenzeichen: 20 A 2384/20 (I. Instanz: VG Düsseldorf - 22 K 3002/19 -)
Hintergrund
Während einer Urlaubsabwesenheit wurde in das Wohnhaus unseres Mandanten, eines Jägers aus Duisburg, eingebrochen. Die Einbrecher entwendeten zwei Kurzwaffen aus einem Waffenschrank, der den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprach. Die Schlüssel zu diesem Schrank wurden separat in einem etwa 40 Kilogramm schweren Tresor aufbewahrt, der jedoch nicht den Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung der in dem Waffenschrank befindlichen Waffen genügte. Daraufhin widerrief das Polizeipräsidium Duisburg die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers mit der Begründung, dieser habe seine Waffen nicht sorgfältig verwahrt.
Das Urteil
Das Oberverwaltungsgericht hat den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse für rechtswidrig erklärt. Es stellte fest, dass unser Mandant nicht als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen ist. Zwar habe er sich objektiv fahrlässig verhalten, indem er die Waffenschrankschlüssel in einem Tresor mit unzureichendem Sicherheitsstandard aufbewahrt habe, in subjektiver Hinsicht sei ihm dieser Sorgfaltspflichtverstoss jedoch nicht als in besonderem Maße schwerwiegend vorzuwerfen. Das OVG NRW betonte, dass klare gesetzliche Anweisungen zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ebenso fehlen wie Rechtsprechung, an der sich Waffenbesitzer orientieren können.
Bedeutung des Urteils
Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Auslegung des Waffenrechts in Deutschland. Es klärt die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke und stellt klar, dass die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers im Kontext der gesamten Umstände erfolgen muss.
Über
Unsere Kanzlei ist spezialisiert in verschiedenen Rechtsgebieten. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten durch kompetente Beratung und engagierte Vertretung zur Seite zu stehen. Unsere Anwältin Dr. Susanne Selter verfügt über jahrelange Erfahrung und umfassende Expertise im Jagdrecht und Waffenrecht, was sie zu einer der führenden Expertinnen in diesen Fachgebieten macht. Jordan Fuhr Meyer ist an mehreren Standorten in Nordrhein-Westfalen tätig. Wir bearbeiten Rechtsfälle darüber hinaus auch bundesweit und international.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Jordan Fuhr Meyer
Dr. Susanne Selter
Harmoniestr. 1
Tel. 0234/338 530
drselter@jfm24.de
www.jfm24.de
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