Verluste aus Spielen in Online-Casinos zurückfordern
Laut Oberlandesgericht Köln ist der Betreiber einer Internetplattform für Online-Poker zur Erstattung der knapp 60.000 € verpflichtet, die ein Mann dort verzockt hatte.
Nach Auffassung des Gerichts sei der mit dem Mann geschlossene Glücksspielvertrag gesetzeswidrig und damit nichtig, weshalb das Casino alles Geld zu erstatten habe.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, wogegen das beklagte Casino noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben könnte.
Verallgemeinern kann man die Entscheidung des OLG Köln aber wohl ohnehin nicht. Gleiche Ansprüche wie der dortige Kläger haben zunächst nur die Spieler, deren Casinobesuch vor dem 01.07.2021 war. Denn nur bis dahin galt in Deutschland ein generelles Verbot von Glücksspielen im Internet.
Wer sein Geld im Jahr 2019 und früher verloren hat, dürfte zudem ein Verjährungsproblem haben, das das Kölner Gericht womöglich zu leichtfertig beiseite gewischt hat. Insofern nutzt das Urteil also sowieso nur bei Spielverlusten, die von Januar 2020 bis Juni 2021 entstanden sind.
Auch für diese Gruppe von Betroffenen besteht aber keine Garantie, mit ihrer Klage bei einem anderen Gericht Erfolg zu haben. Denn das OLG Köln hat auch die wohl zu unterstellende Kenntnis der Spieler von der Illegalität der Online-Zockerei und auch ihre Gewinne nicht genügend berücksichtigt, die in Konsequenz nichtiger Glücksspielverträge ebenfalls zurückzuzahlen wären.
Sofern Sie bis Mitte 2021 Geld beim Online-Glücksspiel verloren haben, prüfen wir gerne für Sie, ob sich Ihr Fall für einen Rückforderungsanspruch eignet.
Melden Sie sich einfach telefonisch unter 0234 / 338 530 oder per E-Mail an info@jfm24.de und vereinbaren einen Besprechungstermin.
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