Hauptmenü

Berufsunfähigkeit: Der aktuelle Status ist erschreckend, der Versicherungsschutz vielfach nicht ausreichend

Der Bericht von Frontal21 vergangene Woche (17.07.2018) zeigt eine mehr als unbefriedigende Situation, die in der juristischen Praxis bestätigt wird.

31. Juli 2018 - Seit Jahren werden die Versicherungsrechtexperten der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer in Angelegenheiten zur Berufsunfähigkeit (BU) mandatiert. Der Hintergrund der Mandatierung ist nicht selten eine bestehende Unsicherheit der Mandanten, in welchem Umfang der Versicherer eine Schweigepflichtentbindungserklärung verlangen kann. Zudem führt nicht  nur die Ablehnung, sondern auch eine überlange Bearbeitungsdauer zu einer frustrierenden Situation der Mandanten, denn in diesem Zeitraum erhalten sie keine Zahlungen.

Politik fordert schärfe Gesetze für Versicherungen – Juristen beklagen die oft undurchsichtigen Konditionen der Versicherer

Da das Schutzniveau derzeit nicht ausreiche, so die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sarah Ryglewski unter anderem in diesem Bericht, müssen die Versicherungsgesellschaften in die Pflicht genommen werden.

„Hier fehlen ganz klar verbindliche Fristen für die Versicherer und faire, für den Normalbürger verständliche Vertragskonditionen“, beschreibt Sascha Conradi, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer die überfälligen Forderungen.

„Ich erlebe bei meinen Mandanten“, so Conradi weiter, „in der Regel bei der Ablehnung der Leistungsanträge die größte Not in den Familien. Oft ist der Alleinverdiener betroffen und die Ablehnung, aber auch die überlangen Zeiten bis zu einer Antwort der Versicherungen, werden dann sehr schnell existenzgefährdend.“

Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit muss verlässlich und bezahlbar sein

Politik und Juristen fordern weiter, dass die Absicherung über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlbar sein muss. Und die überlangen beziehungsweise fehlenden verbindlichen Fristen für die Antwort der Versicherer müssen geregelt werden. Politik und Fachanwälte fordern zudem, dass die Gesundheitsfragen standardisiert werden. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Patienten ist nicht erst seit dem Inkrafttreten der DSGVO ein weiteres zentrales Thema.

„Die meisten Verträge, auch die der großen Versicherer, sind für Laien undurchsichtig und mehr als missverständlich formuliert. Damit beginnt in der Regel bereits bei Vertragsabschluss die spätere Schieflage und existenzielle Bedrohung im Krankheitsfall. Hinzu kommt eine absolut unverständliche und verzögerte Leistungsbearbeitung, die an eine Hinhaltetaktik erinnert“, schließt Sascha Conradi.

Unsere Experten für Versicherungsrecht raten, sich möglichst frühzeitig über ihre Möglichkeiten beraten und anwaltlich begleiten zu lassen, damit der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft auf Augenhöhe begegnet.

Kontaktieren Sie uns gerne: Telefonisch unter 0234/33853-161 oder direkt hier: https://www.jfm24.de/rechtsberatung/versicherungsrecht und vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Niederlassungen in Ihrer Nähe.


< Wegfall des Richtervorbehaltes bei Verkehrsdelikten


Copyright 2024 Jordan Fuhr Meyer · Inhalt dieser Seite: Newsanzeige  Weitere Leistungen · Sitemap · Impressum

Zentralruf: 0234-338 53-0
E-Mail-Adresse: info(at)jfm24.de

STANDORTE:
BOCHUM · DORTMUND · DUISBURG · DÜSSELDORF · MARSBERG