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Wegfall des Richtervorbehaltes bei Verkehrsdelikten

Wenn auf den Verdacht einer Verkehrsstraftat unter Alkoholeinfluss bisher eine Blutprobe genommen werden sollte, stand dies bisher unter dem sogenannten Richtervorbehalt. Das bedeutet, dass immer bevor eine Blutprobe genommen wurde, ein Richter seine Erlaubnis dazu geben musste. Nur wenn die Verzögerung die Gefährdung des Untersuchungserfolges bedeutet hätte, durfte die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen – die Polizisten – die Anordnung vornehmen. Dies war meist nachts oder an Wochenenden der Fall, wenn kein Richter erreichbar war. Dieser Richtervorbehalt ist mit Wirkung zum 23.08.2017 für einige Straftaten weggefallen.

Straftaten im Straßenverkehr

Die Konsequenz ist, dass nun auch direkt von den Polizisten, die den vermeintlichen Rechtsverstoß feststellen, die Blutprobe angeordnet werden kann, wenn Tatsachen den Verdacht begründen,

  • dass eine Gefährdung des Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs begangen wurde (Straftat nach § 315 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3 StGB),
  • dass eine Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2 und 3 vorliegt oder
  • dass eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB begangen wurde.

Neuregelung gilt auch für Ordnungswidrigkeiten

Der Verzicht auf den Richtervorbehalt gilt auch für alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ausgenommen sind lediglich die seltenen Fälle wie das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Medikamenteneinfluss.

Für Tatverdächtige bedeutet die Neuregelung, dass Blutwert erheblich schneller überprüft werden können. Ein Verfälschen der Ergebnisse durch zeitliche Verzögerungen und darauf folgendes Zurückrechnen der Blutwerte auf den Tatzeitpunkt entfällt damit. Aber auch die richterliche Kontrolle dieser einschneidenden Maßnahme fällt mit der Gesetzesänderung weg.

Sollten Sie sich dem Tatvorwurf eines der oben genannten Delikte ausgesetzt sehen, kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Das Team der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer erreichen Sie unter der nebenstehenden Telefonnummer an einem unserer Standorte in NRW.


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