Drogenkonsum und Autofahren – wie rette ich meinen Führerschein?
Es soll vorkommen, dass Autofahrer während der Fahrt nicht immer im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, weil sie beispielsweise Alkohol getrunken haben. Im Unterschied zu anderen Drogen gefährdet der Alkoholkonsum den Führerschein nur dann, wenn er während oder unmittelbar nach der Fahrt noch nachweisbar ist, zu Ausfallerscheinungen oder zur Gefährdung des Straßenverkehrs führt.
Kokain- und Heroinkonsum führen zu Entzug der Fahrerlaubnis
Wird nachgewiesen, dass „harte Drogen“ wie Heroin und Kokain konsumiert worden ist, ist nach herrschender Rechtsprechung die Entziehung der Fahrerlaubnis geboten. Schon der einmalige Konsum von „harten Drogen“ rechtfertigt die Annahme, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die nötige Fahreignung verfügt. Der einmalige Konsum von Kokain reicht beispielsweise aus, um dem Inhaber die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs abzusprechen. Achtung! Es kommt nicht darauf an, ob der Inhaber am Verkehr teilgenommen hat. Das bedeutet, dass dem Inhaber einer Fahrerlaubnis diese entzogen werden kann, obwohl er zum Zeitpunkt, in dem der Konsum durch die Polizei festgestellt worden ist, nicht am Steuer eines Fahrzeugs gesessen hat. Der Führerschein kann völlig unabhängig davon entzogen werden.
Auch Cannabis-Konsum kann zu Entziehung führen
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt des Weiteren in Betracht, wenn erwiesen ist, dass der Verkehrsteilnehmer regelmäßig Cannabis einnimmt. Von dieser Rechtsprechung sind auch die Fälle betroffen, in welchen der Betroffene Cannabis zwar „nur“ gelegentlich konsumiert, Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme jedoch nicht sicher trennen kann.
Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
In einer Entscheidung aus 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch ein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol die Annahme mangelnder Fahreignung rechtfertigen kann, der nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.
So rechtfertigen z.B. die Angaben eines Beschuldigten im Rahmen seiner Vernehmung bei der Polizei, dass er über längere Zeit Cannabis gekauft und Joints geraucht habe, ohne im Straßenverkehr teilzunehmen, die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängigkeit kann zu Strafmilderung führen
Der Beschuldigte kann im Strafprozess bei einer möglichen Abhängigkeit von Betäubungsmitteln mit einer Strafmilderung rechnen. Da jedoch die Fahrerlaubnisbehörden die Angaben des Betroffenen in einem späteren Verwaltungsverfahren vollumfänglich verwerten dürfen, ist mit einer möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Die beste Möglichkeit, die Fahrerlaubnis nicht wegen Drogenkonsums zu verlieren, ist: Keine Drogen zu nehmen. Die zweitbeste, die wir Ihnen hier empfehlen möchten, wenn es für die beste schon zu spät ist, ist sich eine erfahrene Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Strafrecht zu suchen, die die Mittel und Wege einer erfolgreichen Strafverteidigung kennt und zu Gunsten der Mandanten anwendet. Kontakt