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Ehegattenunterhalt

Unterhaltspflichten während der Ehe

Während der Ehe sind Ehegatten gegenseitig verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen. Sie müssen sowohl mit ihrer Arbeit als auch mit ihrem Vermögen die Familie angemessen versorgen. Wenn die Rollenverteilung unter den Ehegatten vorsieht, dass einer die Haushaltsführung übernimmt, ist dessen Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Haushaltsführung erfüllt.

Diese Verteilung funktioniert in den meisten Ehen so lange reibungslos, wie die Beziehung zwischen den Eheleuten gefestigt ist. Trennen sich die Eheleute jedoch, entzündet sich häuffig Streit über die Höhe und den Umfang des Unterhalts, den der finanziell stärkere Partner dem anderen leisten muss.

Trennungsunterhalt

Mit der Trennung endet die Verpflichtung zum Familienunterhalt. Aber bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens schuldet der finanziell stärkere Partner dem schwächeren Trennungsunterhalt, wenn dieser seine Bedürftigkeit nachweist. Der Trennungsunterhalt orientiert sich in der Höhe an den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen und am Lebensstandard, den die Partner in der Ehe hatten.

Nichtehelicher Unterhalt

Nach Abschluss der rechtskräftigen Scheidung kann der bedürftige ehemalige Ehegatte Geschiedenenunterhalt beanspruchen. Die Maßstäbe für die Höhe des Geschiedenenunterhalts sind andere als beim Trennungsunterhalt. Vor dem Hintergrund, dass die ehemaligen Ehegatten schon mindestens ein Jahr getrennt leben, nimmt der Gesetzgeber an, dass sich der Bedürftige der ehemaligen Partner auf die neuen Lebensverhältnisse eingestellt hat. Der Geschiedenenunterhalt orientiert sich nicht mehr am Lebensstandard in der Ehe und der bedürftige ehemalige Partner muss einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung.

Erst wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind, kann der bedürftige Ehegatte Geschiedenenunterhalt verlangen. Die geläufigsten Beispiele sind der Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes, Unterhalt wegen Alters oder wegen Krankheit.

Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt

Der Geschiedenenunterhalt wird nicht lebenslang gezahlt, sondern auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt geschuldet. Um den Zeitraum der Zahlung zu bestimmen, berücksichtigen die Gerichte insbesondere die Dauer der Ehe und die dem anderen Ehegatten entstandenen Nachteile. Ein Nachteil ist in diesem Zusammenhang, wenn ein Ehegatte beispielsweise eine einträgliche Beschäftigung aufgegeben hat, um die Kinder zu betreuen. Diese ehebedingten Nachteile muss der andere Ehegatte durch die Zahlung des Geschiedenenunterhalts ausgleichen.

Ehe ist keine Unterhaltsgarantie

Diese Grundsätze machen deutlich, dass nach derzeit geltender Rechtslage und aktueller Rechtsprechung eine Ehe keine Garantie für Unterhaltszahlungen bedeutet. Ehegatten, die für die Familie ihren Beruf vollständig oder teilweise aufgeben, sollten zusätzliche Vorkehrungen treffen, damit sie nach einer Scheidung nicht mittellos sind.


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