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Käuferklage erfolgreich - Kehrtwende in der VW-Rechtsprechung

 
Käuferklage erfolgreich - Kehrtwende in der VW-Rechtsprechung


Nach einer Entscheidung des LG Bochum, mit der eine Käuferklage gegen einen VW-Händler abgewiesen worden war, wollten viele nicht mehr an den Durchbruch bei VW glauben. JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater haben jedoch unbeirrt ihren Kurs fortgesetzt. Und sehen sich nun erneut bestätigt: Das LG München I. hat als erstes Gericht einer Käuferklage auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges stattgegeben.

Gute Nachrichten für VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Geschädigte. Wie der STERN online v. 22.05.2016 berichtet, hat das Landgericht München I. als erstes deutsches Gericht der Klage eines durch den abgasmanipulierten Motor EA189 geschädigten Autokäufers stattgegeben.
Der Autohändler muss nun den Kaufpreis zurückzahlen und das Fahrzeug zurücknehmen, wobei auf Seiten des Käufers nur ein kleiner Betrag für verfahrene Kilometer abgezogen wird.

Landgericht München I: Mangel ist erheblich

Wie erinnerlich hatte das Landgericht Bochum diesen Anspruch auf Rückabwicklung noch vor wenigen Monaten verneint: Es liege zwar ein Mangel vor, dieser sei aber nicht so erheblich, dass er zum Rücktritt berechtige.
Das Landgericht München I. hat nun richtigerweise den Anspruch auf Rückabwicklung bejaht: Es liegt ein Mangel vor, und dieser ist auch erheblich, so dass jeder geschädigte Autokäufer von dem Verkäufer Rückabwicklung verlangen kann.

Kehrtwende in der deutschen Rechtsprechung eingeleitet

Mit der Entscheidung aus München deutet sich eine wesentliche Kehrwende in der deutschen Rechtsprechung an. Hatte der Bochumer Richter noch geglaubt, dass VW den Mangel unproblematisch für kleines Geld nachbessern könne und daher kein erheblicher Mangel vorliegen könne, hat sich das Landgericht München I. einer so eng geführten Argumentation nun offensichtlich verschlossen:
Das klagende Ehepaar aus München hatte einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor des manipulierten Typs EA189 erworben. Umweltgesichtspunkte spielten beim Kauf eine ganz entscheidende Rolle. Dieter S. im STERN online: „Die Ökologie ist uns ganz wichtig, in München sind die Werte ständig überlastet.“

Kläger nutzen Fahrzeug seit Beginn des Abgasskandals nicht mehr

Seit der Aufdeckung des Skandals steht der Wagen in der Tiefgarage, weil das umweltbewusste Ehepaar nicht weiter zur Luftverschmutzung beitragen will.
Mehr als ein halbes Jahr hatte der KfZ-Händler Zeit, um den Mangel zu beheben, und war dazu – wie allgemein bekannt ist – nicht in der Lage, da Volkswagen für die meisten Fahrzeugtypen noch keine genehmigte Lösung vorstellen konnte. Das geschädigte Ehepaar erhält nun knapp 18.000,00 Euro zurück, zuzüglich Zinsen. Von VW habe man sich „im Stich gelassen gefühlt“, werden die erfolgreichen Kläger zitiert.

Durchbruch freut Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Burkhardt Jordan
 
Die Entscheidung aus München gibt JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater recht. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, sagt Kanzleiinhaber Burkhardt Jordan, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht: „Geschädigte Käufer können die Rückabwicklung ihres Kaufvertrages verlangen. Es wurde höchste Zeit, dass das jetzt auch einmal ein Gericht in einem Urteil ausspricht, nachdem andernorts Akten vom Gericht  nur zögerlich angefasst werden und eine Fristverlängerung für VW auf die andere folgt. Wir sehen hier einen entscheidenden Durchbruch. Das freut uns und unsere Mandanten.“
 

 


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