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Jordan Fuhr Meyer hat hohe Erfolgsquote bei Rechtschutzversicherungen

Entgegen der vorherrschenden Ansicht übernehmen die allermeisten Rechtschutzversicherungen die Kosten, die bei der Beratung durch einen Rechtsanwalt sowie für die erste gerichtliche Instanz im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal entstehen.

In Deutschland stehen Versicherungsnehmern 33 unterschiedliche Rechtschutzversicherungen zur Auswahl. Die ganz überwiegende Mehrheit dieser Versicherungen bereitet ihren Kunden bei der berechtigten Geltendmachung eines Anspruchs, wie hier der Anspruch gegen den Volkswagen-Konzern, keinerlei Probleme. Viele Versicherungen haben eigene Hotlines eingerichtet, bei denen die Kunden zum Beispiel bei der Wahl eines Rechtsanwalts beraten werden. Auch im Umgang mit uns, ebendiesen Rechtsanwälten, zeigt sich die ganz überwiegende Mehrheit von Rechtsschutzversicherungen gewohnt kooperationsbereit und regulierungswillig.

Dass einige wenige Versicherungen, darunter die ARAG, sich derzeit von der juristischen Argumentation noch nicht restlos überzeugt zeigen, irritiert zwar, wird uns jedoch nicht daran hindern, für alle unsere Mandanten die sachlich beste Lösung anzustreben.

Die sachlich beste Lösung ist – abhängig vom konkreten Sachverhalt – die, bei der der Mandant das erreicht, was im Rahmen der Gesetzte erreichbar ist. Für die meisten VW-Kunden ist das die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das bedeutet, dass der Kunde das Fahrzeug zurückgibt und den bezahlten Kaufpreis erstattet bekommt. Darauf hat der Kunde unserer festen Überzeugung nach einen Anspruch. Da die Rechtschutzversicherungen zum Teil aus Eigeninteresse den Kunden diesen Anspruch absprechen, beraten wir auch gerne hinsichtlich einer Klage gegen die Versicherung. Übrigens: Unsere Kosten für die Deckungsschutzklage muss die Versicherung dann zusätzlich zu den oben erwähnten Kosten des Verfahrens und der Kosten unserer Beauftragung im Abgasskandal tragen. Sie tut sich also auf lange Sicht keinen Gefallen.

Warum wir so sicher sind, auch die Deckungsschutzklage zu gewinnen? Weil die Rechtschutzversicherungen zu einer Deckung verpflichtet sind, wenn die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung hinreichend groß sind. Da der VW-Konzern bereits zugegeben hat, dass betrogen wurde, ist jetzt nur noch die Frage zu klären, in welcher Höhe der Konzern Schadensersatz zu leisten hat und aus welcher Norm sich dieser im Einzelfall ergibt. Dies zu klären ist jedoch nicht Sache der Rechtschutzversicherungen sondern der Gerichte.

 


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