Ist der Mietspiegel wirksam?
Mietspiegel existieren in vielen Städten. Er gibt Auskunft über die vergleichsübliche Miete von Wohnraum in bestimmten Gebieten.
Vermieter bedienen sich oftmals der Angaben im Mietspiegel, um die Miete zu erhöhen. Demnächst soll der Mietspiegel in vielen Bundesländern auch Grundlage der von der Politik eingeführten Mietpreisbremse bei Neuvermietung sein.
Nun befasste sich ein Berliner Gericht mit der Wirksamkeit eines qualifizierten Mietspiegels. Ein Sachverständiger und das Gericht kamen zum Ergebnis, dass der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Berlin aus dem Jahr 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei. Er sei unwirksam. Der Mietspiegel enthalte keine repräsentativen Angaben zu der Miethöhe, da nicht genügend Daten ausgewertet worden seien. Ferner teile der Berliner Mietspiegel unter anderem die Wohnlagen lediglich in die Kategorien einfach, mittel und gut ein. Diese Einteilung genügte dem Gericht nicht.
Es stellt sich die Frage, ob das Urteil auch auf die Mietspiegel verschiedener anderer Städte zu übertragen ist. Einige andere Mietspiegel leiden höchst wahrscheinlich an ähnlichen Mängeln. Im Ergebnis könnten daher Mieterhöhungen der Vermieter, die mit den Angaben eines qualifizierten Mietspiegels begründet werden, unwirksam sein. Andererseits könnte der Vermieter seine Mieterhöhung aber auch leichter mit den anderen gesetzlich gültigen Begründungsmitteln begründen.
Das Urteil des Amtsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Abzuwarten bleibt, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Amtsgericht Berlin- Charlottenburg, andere Medien