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Vorzeitige Kündigung geschlossener Fonds jetzt leichter

Vorzeitige Kündigung geschlossener Fonds jetzt leichter

Geht es jetzt Vorsorgeportfolios, Garantiehebeplänen, Safeinvests und anderen geschlossenen Fonds wie Beteiligungen an Schiffen, Windparks, Rohstoffminen und Immobilien an ihr Vermögen? Neues BGH-Urteil erleichtert die Kündigung geschlossener Fonds.

Mit der neuen Rechtsprechung können getäuschte Anleger nunmehr einfacher Ihre Beteiligung an  geschlossenen Fonds kündigen.

Bislang war die vorzeitige Kündigung von geschlossenen Fonds für Anleger schwierig. Denn die Anleger mussten beweisen, dass sie bei Zeichnung des Fonds arglistig getäuscht worden waren. Diesen Beweis zu führen, gelang nur in seltenen Fällen. Mit der neuen Rechtsprechung stellt der Bundesgerichtshof nunmehr darauf ab, wie gut der Anleger bei Zeichnung des Fonds informiert wurde und ob dies lückenhaft geschah. Aufgrund des neuen Urteils besteht Hoffnung für alle Anleger geschlossener Immobilienfonds, noch an das angelegte Kapital zu kommen. Diese Entwicklung ist zum Schutze des Anlegers begrüßenswert und kann dem Anleger sein Kapital zurückbringen.

Besonders gute Chancen bestehen nicht nur dann, wenn der Fonds noch keine Insolvenz angemeldet hat, sondern auch dann, wenn die Finanzierung des Fondsbeitritts  im Rahmen eines Ratensparplans erfolgte. Denn hier kann noch für die Zukunft gekündigt werden.

Letztlich müssen neben den Fonds selbst auch Banken, Anlageberater und Vermittler sowie Treuhandgesellschaften damit rechnen, in die Haftung auf Rückzahlung der Einlagen genommen zu werden.   

 


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