Unerwartete Wendung: Fahrverbot aufgehoben – Geschädigte von Blitzer auf A 3 können hoffen!
Der Fall um den zu Unrecht entzogenen Führerschein nimmt ein gutes Ende: Ein Mandant der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, der auf der A 3 bei Köln im April 2016 zu Unrecht geblitzt worden ist, erhält seinen Führerschein zurück. Im Verlauf des Jahres hatte der Mandant insgesamt acht Punkte beim Flensburger Verkehrsregister gesammelt, so dass ihm Führerschein und Fahrerlaubnis entzogen worden sind.
Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen
Zu Unrecht, wie durch das soeben beendete Klageverfahren festgestellt wurde. Denn einer der Flensburger Punkte geht auf die Blitzanlage auf der A 3 bei Köln zurück, bei der Tausende Autofahrer trotz fehlender Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt worden sind. Die Stadt Köln hatte sich bereit erklärt, die bezahlten Bußgelder zurück zu erstatten. Doch die Punkte blieben bestehen und der Mandant musste seinen Führerschein abgeben. Das Klageverfahren, das Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sascha Conradi für den Mandanten eingeleitet hat, wurde am 06.04.2017 durch Bescheid beendet. Darin hieß es, der Bußgeldbescheid aus April 2016 sei offenkundig rechtswidrig und entfalte deshalb keine Wirkung. Das bedeutet für den Mandanten, dass statt acht Punkten nur sieben Punkte in seinem Register verzeichnet sind. Der Führerschein wird diese Woche per Post an den Mandanten zurückgeschickt.
Hoffnung für ähnliche Fälle
Rechtsanwalt Sascha Conradi beurteilt das Verfahren so: „Für viele Autofahrer war der Punkt von der A 3 vielleicht erst der dritte oder vierte. Wenn sie im Laufe der nächsten Jahre noch die magische Zahl von acht Punkten erreichen, kann sich der Gang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht durchaus lohnen. Denn dieser kann Akteneinsicht nehmen und feststellen, ob das Fahrverbot immer noch gerechtfertigt ist, wenn der Punkt aus Köln abgezogen wird. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir für eine große Anzahl von Autofahrern positive Ergebnisse erzielen können.“
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