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Versicherungsrecht

"Versicherung ist ein Lotto, bei dem man nur gewinnt, wenn man Pech hat."

 

(Wolfram Weidner, dt. Journalist, * 1925)

Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht?
Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Sascha Conradi von der Kanzlei JORDAN FUHR MEYER ist Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht und kompetenter Ansprechpartner beispielsweise für die Themenfelder Krankentagegeld bzw. Krankentagegeldversicherung. Bei Ihrer Betreuung legen wir höchsten Wert auf fachkompetente Beratung im Sinne Ihres Rechtsanspruchs gegen Ihren Versicherer.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin an einem unserer Standorte in Ihrer Nähe:

Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr. Für Besprechungen stehen wir Ihnen selbstverständlich sowohl in den Abendstunden als auch am Wochenende zur Verfügung.

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Krankentagegeldversicherung zahlt nicht?
Kompetente Rechtsberatung von JORDAN FUHR MEYER

Niemand ist vor dem Risiko einer längerfristigen Krankheit – sei sie körperlicher oder psychischer Natur – gefeit. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber für einen Zeitraum von sechs Wochen den Lohn fort; anschließend erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, das in der Regel nur einen Bruchteil des üblichen Nettolohnes ausmacht. Bei Selbstständigen stellt sich die Situation noch gravierender dar, denn sie besitzen logischer Weise keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieses Risiko deckt eine Krankentagegeldversicherung ab. Sie ist folglich von existenzieller Bedeutung. Umso katastrophaler stellt sich die Situation eines Betroffenen dar, wenn der Krankentagegeldversicherer plötzlich ankündigt, die Zahlung des Krankentagegeldes einzustellen. Oftmals geschieht dies mit dem Argument, der Versicherungsnehmer sei nicht mehr arbeitsunfähig, vielmehr sei er aufgrund seiner langwierigen Krankheit nunmehr berufsunfähig, was zu einer bedingungsgemäßen Beendigung der Leistungspflicht des Versicherers führen würde. Sehr häufig ist diese Behauptung aber unzutreffend und allein aus der Motivation des Versicherers geboren, nicht mehr zahlen zu müssen. Es haben sich einige Wege bewährt, wie an dieser Stelle gegen den Versicherer vorgegangen werden muss. 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihr Ansprechpartner Sascha Conradi prüft Ihren Fall und bespricht mit Ihnen die mögliche Vorgehensweise!



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